BG Rohrbach (473), Aktenzeichen 2 S 8/24w
Schuldenregulierungsverfahren
31.01.1982
Bekannt gemacht am 7. Juni 2024
- Schuldner:
- Oberngruber
- Vorname:
- Michael Thomas
Monteur
Stadtplatz 33/2/7
4150 Rohrbach in Oberösterreich
Gebdat: 31.01.1982
- Masseverwalter:
- Eva-Katrin MEUSBURGER-STREICHER
Rechtsanwalt
Landstraße 115/3
4020 Linz
Tel.: 0732/77 66 04, Fax: 0732/77 66 04-20
E-Mail: kanzlei@m-law.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 08.06.2024
Anmeldungsfrist: 19.07.2024
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 09.08.2024
um: 08.15 Uhr
Ort: 2. Stock, Zimmer 16
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten jene Quote, die sich nach Abzug der Verfahrenskosten ergibt, aus einem mtl. Betrag von EUR 898,19 (14 x jährl.) über einen Zeitraum von 3 Jahren (insgesamt daher 42 Raten). Die Konkretisierung der Quote und die Festlegung des Auszahlungsmodus erfolgt nach Prüfung und Feststellung der Forderungen in der Prüfungstagsatzung sowie nach Feststehen der Höhe der Masseforderungen und nach Berücksichtigung eines allfälligen Absonderungsrechtes/Aussonderungsrechtes gern. § 12a IO. Dies ergibt eine Quote von ca. 37,74 %.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Tilgungsplan
in eventu
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Abschöpfungsplan
Beschluss vom 7. Juni 2024
Bekannt gemacht am 9. August 2024
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung wird festgestellt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 30 % ihrer Forderungen, zahlbar in 4 gleichen jährlichen Teilquoten zu je 7,5 %, wobei die erste Quote am 1. Jänner 2026 zur Zahlung fällig wird, die weiteren Teilquoten jeweils zum 1. Jänner der Folgejahre., Nachfrist bei Zahlungsverzug iSd § 156a Abs 2 IO (Nachfrist: 14 Tage).
Der Schuldner hat die Masseforderungen bei sonstiger Nichtigkeit des Zahlungsplans bis 1. Dezember 2024 zu zahlen (§ 196 Abs 2 IO).
- Bestätigung:
- Der am 09.08.2024 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 9. August 2024
Bekannt gemacht am 23. August 2024
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 01.01.2029
Beschluss vom 23. August 2024
Ausdruck vom: 03.07.2025 14:09:33 MESZ