LG Wels (519), Aktenzeichen 20 S 55/24z
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
590773i
Bekannt gemacht am 29. April 2024
- Firmenbuchnummer:
- FN 590773i
- Schuldner:
- HCTS GmbH
Sulzbacher Straße 12/E
4820 Bad Ischl
FN 590773i
- Sanierungsverwalter:
- PIXNER Gudrun Mag.
Mitterndorf 3
4801 Traunkirchen
Tel.: 07617/32 534, Fax: 07617/32 534-10
E-Mail: pixner@ra-pixner.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 30.04.2024
Anmeldungsfrist: 10.07.2024
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 23.05.2024
um: 13.00 Uhr
Ort: Saal 101
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
- Tagsatzung:
- Datum: 25.07.2024
um: 13.30 Uhr
Ort: Saal 101
Prüfungstagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 30-%ige Quote, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme
des Sanierungsplans.
Gemäß § 172 Abs 2 IO wird der Schuldnerin verboten, folgende Rechtshandlungen ohne
Zustimmung des Sanierungsverwalters vorzunehmen:
a) gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen
b) Fortführung bereits gerichtlich anhängiger Rechtsstreitigkeiten und sonstiger Verfahren
c) Abschluss von Arbeitsverträgen einschließlich Erklärung und Erfüllung von
Wiedereinstellungszusagen
d) Abschluss von Rechtsgeschäften, sofern der die Masse belastende Wert den Betrag
von Euro 5.000,00 übersteigt.
Zur Rechnungslegungstagsatzung:
Die Gläubiger und die Schuldnerin können in eine vom Sanierungsverwalter 14 Tage vor der
Sanierungsplantagsatzung allenfalls zu legende Rechnung (§ 176 Z 4 IO) bei Gericht Einsicht
nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz
anbringen.
Beschluss vom 29. April 2024
Bekannt gemacht am 27. Mai 2024
- Text:
- Das Unternehmen wird fortgeführt
Beschluss vom 23. Mai 2024
Bekannt gemacht am 26. Juli 2024
- Text:
- Der Sanierungsplan wurde in der Sanierungsplantagsatzung vom 25.07.2024 angenommen.
Der angenommene Sanierungsplan hat folgenden wesentlichen Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 35 %-ige Quote, zahlbar in 3 Raten
wie folgt:
10 % binnen 4 Wochen ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger
Aufhebung des Sanierungsverfahrens,
12,5 % bis 15.07.2025 und weitere
12,5 % bis 15.07.2026.
Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt
durch die Sanierungsverwalterin nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Beschluss vom 25. Juli 2024
Bekannt gemacht am 20. August 2024
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 25.07.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans:
Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 35 %-ige Quote, zahlbar in
3 Raten wie folgt:
10 % binnen 4 Wochen ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger
Aufhebung des Sanierungsverfahrens,
12,5 % bis 15.07.2025 und weitere
12,5 % bis 15.07.2026.
Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern
erfolgt durch die Sanierungsverwalterin nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Beschluss vom 20. August 2024
Bekannt gemacht am 11. September 2024
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.07.2026
Beschluss vom 10. September 2024
Ausdruck vom: 19.10.2026 15:56:31 MESZ
