BG Hallein (562), Aktenzeichen 75 S 9/18g
Schuldenregulierungsverfahren
31.12.1963
Bekannt gemacht am 26. Februar 2018
- Schuldner:
- Huber
- Vorname:
- Brigitte
Angestellte
Adnet 235a
5421 Adnet
Gebdat: 31.12.1963
Der frühere Name der Schuldnerin lautet: Stock Brigitte
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 26.02.2018
Anmeldungsfrist: 09.05.2018
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 30.05.2018
um: 09.40 Uhr
Ort: II. Stock, Zimmer 219, Schwarzstr. 4, 5400 Hallein
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote in Höhe von 25,97 % innerhalb von längstens sieben Jahren ab Annahme des Zahlungsplanes. Die Quote wird in vierzehn gleichen Halbjahresraten zur Auszahlung gebracht. Die erste Rate ist sechs Monate nach Annahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren Teilzahlungen erfolgen jeweils nach Ablauf von weiteren sechs Monaten. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist vier Wochen.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Text:
- Hauptinsolvenz gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO
Beschluss vom 26. Februar 2018
Bekannt gemacht am 30. Mai 2018
- Tagsatzung:
- Datum: 13.06.2018
um: 09.40 Uhr
Ort: II. Stock, Zimmer 219, Schwarzstr. 4, 5400 Hallein
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote in Höhe von 25,97 % innerhalb von längstens sieben Jahren ab Annahme des Zahlungsplanes. Die Quote wird in vierzehn gleichen Halbjahresraten zur Auszahlung gebracht. Die erste Rate ist sechs Monate nach Annahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren Teilzahlungen erfolgen jeweils nach Ablauf von weiteren sechs Monaten. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist vier Wochen.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Text:
- Erstreckung der Tagsatzung vom 30.05.2018
Beschluss vom 30. Mai 2018
Bekannt gemacht am 14. Juni 2018
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 37 %, zahlbar innerhalb von längstens sieben Jahren ab Annahme des Zahlungsplanes.
Die Quote wird in vierzehn gleichen Halbjahresraten zur Auszahlung gebracht. Die erste Rate ist sechs Monate nach Annahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren Teilzahlungen erfolgen jeweils nach Ablauf von weiteren sechs Monaten.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist vier Wochen.
- Bestätigung:
- Der am 13.06.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung wird festgestellt.
- Text:
- Der Verteilungsentwurf wurde in der Prüfungstagsatzung erstellt.
Bezüglich einer allfälligen zu verteilenden Quote ergeht nach Rechtskraft dieses Beschlusses ein gesonderter Beschluss.
Beschluss vom 13. Juni 2018
Bekannt gemacht am 12. Juli 2018
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 13.06.2025
Beschluss vom 11. Juli 2018
Bekannt gemacht am 17. Juli 2018
- Text:
- Aufgrund der rechtskräftigen Feststellung der Schlussrechnung gelangt somit eine zusätzliche Quote in Höhe von 1,5439 % zur Verteilung. Durch die zu verteilende Masse erhalten die Gläubiger eine zusätzliche Zahlung zur Quote laut Zahlungsplan.
Beschluss vom 16. Juli 2018
Bekannt gemacht am 7. Jänner 2020
- Text:
- Nach Durchführung der Schlussverteilung und Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Annahme des Zahlungsplanes hat sich noch ein Guthaben von EUR 80,45 (sichergestellter Betrag wegen bedingter Forderung) ergeben, weshalb eine Nachtragsverteilung gemäß § 138 IO angeordnet wird. Es ist beabsichtigt, diese Masse nachträglich wie folgt zu verteilen (§ 138 IO). Diese Nachtragsverteilung entspricht einer weiteren Quote von 0,0548 %. Jene Gläubiger, die bei der Verteilung einen Betrag unter EUR 10,00 erhalten hätten, wurden bei der Verteilung aus wirtschaftlichen Gründen nicht berücksichtigt.
Beschluss vom 7. Jänner 2020
Ausdruck vom: 05.02.2025 11:41:00 MEZ