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23.01.1983

Bekannt gemacht am 7. Februar 2017
Schuldner:
Huber
Vorname:
Christian
Leitweg 6
6345 Kössen
Gebdat: 23.01.1983
Beteiligter:
Schuldenberatung Tirol
Schuldnervertreter
Bahnhofstr. 37
6300 Wörgl
Tel.: NC
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 07.02.2017
Anmeldungsfrist: 20.03.2017
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 26.04.2017
um: 14.00 Uhr
Ort: VS 2
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 57 %, zahlbar binnen 5 Jahren in 10 gleichen, halbjährlichen Raten, beginnend 6 Monate nach Annahme des Zahlungsplans.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 7. Februar 2017

Bekannt gemacht am 26. April 2017
Abberaumung:
Die für den 26.04.2017 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 26. April 2017

Bekannt gemacht am 9. Mai 2017
Tagsatzung:
Datum: 19.07.2017
um: 13.15 Uhr
Ort: VS 2
Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Vorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 57 %, zahlbar binnen 5 Jahren in 10 gleichen, halbjährlichen Raten, beginnend 6 Monate nach Annahme des Zahlungsplans.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 8. Mai 2017

Bekannt gemacht am 7. Juni 2017
Verlegung:
Die für den 19.07.2017 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 16.08.2017
um: 14.00 Uhr
Ort: VS 2

Beschluss vom 7. Juni 2017

Bekannt gemacht am 18. August 2017
Bestätigung:
Der am 16.08.2017 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten 100 % ihrer angemeldeten Forderungen inklusive Verteilungsquote, zahlbar innerhalb von 7 Jahren in 14 gleichen Halbjahresraten, wobei die erste Rate am 15.02.2018 zur Zahlung fällig ist.

Beschluss vom 16. August 2017

Bekannt gemacht am 8. September 2017
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.08.2024
Beschluss vom 8. September 2017
Ausdruck vom: 05.02.2025 11:51:26 MEZ