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17.02.1971

Bekannt gemacht am 31. August 2022
Schuldner:
STIRBU
Vorname:
Bela
Fadingerstraße 45
4020 Linz
Gebdat: 17.02.1971
sowie Harrachstraße 10/3. Stock 13, 4020 Linz
Ingenieurbüro
Masseverwalter:
LINDNER Rene Mag.
Am Winterhafen 11
4020 Linz
Tel.: 0732/78 40 80-0, Fax: 0732/78 40 80-4
E-Mail: insolvenz@ra-hlp.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 01.09.2022
Anmeldungsfrist: 21.10.2022
Tagsatzung:
Datum: 04.11.2022
um: 08.50 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 02.12.2022
um: 08.30 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 % ihrer Forderungen, zahlbar in 2 Jahren jeweils ab Annahme des Sanierungsplans.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen.
Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird.
Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text:
Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
Beschluss vom 31. August 2022

Bekannt gemacht am 2. September 2022
Text:
Richtigstellung der Adresse des Schuldners:
nicht Fadingerstraße 45 sondern Franckstraße 45, 4020 Linz
Beschluss vom 2. September 2022

Bekannt gemacht am 25. Oktober 2022
Verlegung:
Die für den 04.11.2022 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 08.11.2022
um: 11.30 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock

Beschluss vom 24. Oktober 2022

Bekannt gemacht am 8. November 2022
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 8. November 2022

Bekannt gemacht am 24. November 2022
Text:
Der Schuldner hat den Sanierungsplan verbessert wie folgt:

Die Insolvenzgläubiger erhalten zur gänzlichen Befriedigung ihrer Forderung eine Quote von 25 %, davon 19 % Barquote zahlbar binnen zwei Wochen, 3 % binnen 12 Monaten sowie 3 % binnen 12 Monaten, je nach Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor Rechrtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes, jedoch längstens innerhalb von zwei Jahren.
Beschluss vom 24. November 2022

Bekannt gemacht am 29. November 2022
Text:
verbesserter Zahlungsplan:
Die Insolvenzgläubiger erhalten zur gänzlichen Befriedigung ihrer Forderung eine Quote von 33 %, davon 23 % Barquote zahlbar binnen zwei Wochen, 5 % binnen 12 Monaten sowie 5 % binnen 12 Monaten, je nach Abnahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes, jedoch längstens innerhalb von zwei Jahren.
Beschluss vom 29. November 2022

Bekannt gemacht am 2. Dezember 2022
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 33 %, davon 23 % binnen 2 Wochen, 5 % binnen 12 Monaten und 5 % binnen 24 Monaten, je ab Annahme des Sanierungsplanes, nicht vor Rechtskraft der Bestätigung.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 02.12.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 33 %, davon 23 % binnen 2 Wochen, 5 % binnen 12 Monaten und 5 % binnen 24 Monaten, je ab Annahme des Sanierungsplanes, nicht vor Rechtskraft der Bestätigung.
Beschluss vom 2. Dezember 2022

Bekannt gemacht am 22. Dezember 2022
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 02.12.2024
Beschluss vom 22. Dezember 2022
Ausdruck vom: 26.04.2024 21:24:10 MESZ