BG Salzburg (565), Aktenzeichen 8 S 25/21f
Schuldenregulierungsverfahren
30.07.1961
Bekannt gemacht am 18. Oktober 2021
- Schuldner:
- Brkovic
- Vorname:
- Mirko
Hausbetreuer
Siezenheimerstraße 82 Top 16
5020 Salzburg
Gebdat: 30.07.1961
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.10.2021
Anmeldungsfrist: 22.12.2021
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 12.01.2022
um: 09.20 Uhr
Ort: Saal 4
Rudolfsplatz 3, 5020 Salzburg
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote in Höhe von 22,35 % innerhalb von längstens 3 Jahren ab Annahme des Zahlungsplanes in sechs gleichen Halbjahresraten. Die erste Rate ist sechs Monate nach Annahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren Teilzahlungen erfolgen jeweils nach Ablauf von weiteren sechs Monaten. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 4 Wochen.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Tilgungsplan
Schlussrechnungstagsatzung
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Text:
- Das Insolvenzgericht plant die Ausscheidung des Mietrechtes des Schuldners/der Schuldnerin an dessen/deren Wohnung per obiger Adresse gem. § 5 Abs. 4 IO. Allfällige begründete Einwendungen dagegen sind - binnen 8 Tagen ab Veröffentlichung dieser Aufforderung in der Insolvenzdatei - schriftlich beim Insolvenzgericht einzubringen.
Beschluss vom 18. Oktober 2021
Bekannt gemacht am 2. November 2021
- Text:
- Miet- und sonstige Nutzungsrechte an der Wohnung laut Schuldneranschrift werden aus der Insolvenzmasse ausgeschieden und - unbeschadet allfälliger Rechte Dritter - dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen. Die Überlassung erfolgt gemäß § 5 Abs. 4 IO.
Beschluss vom 2. November 2021
Bekannt gemacht am 12. Jänner 2022
- Text:
- Der Schuldner hat in der Tagsatzung am 12.1.2022 den Antrag auf Annahme eines Zahlungsplans sowie auf Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens zurückgezogen. Erstreckung der Tagsatzung vom 12.1.2022 auf vorerst unbestimmte Zeit.
Beschluss vom 12. Jänner 2022
Bekannt gemacht am 25. März 2022
- Tagsatzung:
- Datum: 11.05.2022
um: 09.10 Uhr
Ort: Saal 4
Bezirksgericht Salzburg, Rudolfsplatz 3, 1. Stock.
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote in Höhe von 1,03 % innerhalb von längstens 3 Jahren ab Annahme des Zahlungsplanes.
Die Quote wird in sechs gleichen Halbjahresraten zur Auszahlung gebracht. Die erste Rate ist sechs Monate nach Annahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren Teilzahlungen erfolgen jeweils nach Ablauf von weiteren sechs Monaten.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist vier Wochen.
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 25. März 2022
Bekannt gemacht am 12. Mai 2022
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote in Höhe von 5 % innerhalb von längstens 3 Jahren ab Annahme des Zahlungsplanes.
Die Quote wird in sechs gleichen Halbjahresraten zur Auszahlung gebracht. Die erste Rate ist sechs Monate nach Annahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren Teilzahlungen erfolgen jeweils nach Ablauf von weiteren sechs Monaten.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist vier Wochen.
Masseforderungen sind bei sonstiger Nichtigkeit des Zahlungsplanes bis spätestens 11.5.2023 (1 Jahr) zu bezahlen.
- Bestätigung:
- Der am 11.05.2022 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung wird festgestellt.
- Text:
- Der Verteilungsentwurf wurde in der Prüfungstagsatzung erstellt. Bezüglich einer allfälligen zu verteilenden Quote ergeht nach Rechtskraft dieses Beschlusses ein gesonderter Beschluss.
Beschluss vom 11. Mai 2022
Bekannt gemacht am 10. Juni 2022
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 11.05.2025
Beschluss vom 10. Juni 2022
Bekannt gemacht am 14. Juni 2022
- Text:
- Aufgrund der rechtskräftigen Feststellung der Schlussrechnung gelangt somit eine zusätzliche Quote in Höhe von 0,36 % (Eur. 304,85) zur Verteilung. Durch die zu verteilende Masse erhalten die Gläubiger eine zusätzliche Zahlung zur Quote laut Zahlungsplan.
Beschluss vom 13. Juni 2022
Ausdruck vom: 05.02.2025 13:58:39 MEZ