LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 26 S 104/26k
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
544824m
Bekannt gemacht am 12. Oktober 2026
- Firmenbuchnummer:
- FN 544824m
- Schuldner:
- simpliimmo Eins Immobilienentwicklungs GmbH & Co KG
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
FN 544824m
(vormals in 1200 Wien, Wehlistraße 27B 1/DG/8, und 1020 Wien, Lampigasse 9/11)
vertreten durch: Bachmann & Bachmann Rechtsanwälte in 1010 Wien, Opernring 8
- Masseverwalter:
- Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH
Robert-Graf-Platz 1/3.OG
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/217 10, Fax: 02682/217 10-715
E-Mail: eisenstadt@kosch-partner.at
Niederlassung Eisenstadt, FN 264670x, bei der Insolvenzverwaltung vertreten durch Mag. Gerwald Holper, RA in 7000 Eisenstadt,
Robert-Graf-Platz 1/3. OG
- Beteiligter:
- AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband
Schleifmühlgasse 2
1041 Wien
Tel.: 05 04 100-0, Fax: 05 04 100-1522
- Beteiligter:
- KREDITSCHUTZVERBAND VON 1870 KOMMERZ WIEN
Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: 050 1870
- Beteiligter:
- ÖSTERREICHISCHER VERBAND CREDITREFORM
Nußdorfer Lände 23/3. Stock
1190 Wien
Tel.: 01/218 62 20-661, Fax 680
- Beteiligter:
- ISA Landesgeschäftsst. Burgenland
Wienerstraße 7
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/7403930, Fax: 02682/7403187
E-Mail: insolvenzrecht@akbgld.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 13.10.2026
Anmeldungsfrist: 30.11.2026
- Tagsatzung:
- Datum: 14.12.2026
um: 12.10 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
vE 12:25 Uhr
- Tagsatzung:
- Datum: 11.01.2027
um: 10.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%ige Quote innerhalb von zwei Jahren ab Sanierungsplanannahme.
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
besondere Prüfungstagsatzung
vE 10:30 Uhr
- Text:
- Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14
Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden
Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne
Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter
namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das
Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
- Text:
- In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die
Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung
anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten
Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit
anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des
Aktenzeichens zu enthalten. In der Anmeldung sind der Betrag der Forderung und die
Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung
anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der
behaupteteten Forderung beigebracht werden können. Der Gläubiger hat auch
anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche
Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine
Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-
Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden. Für die Anmeldung von
Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter justizonline.gv.at oder
www.justiz.gv.at mit dem BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein -
Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die
Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder
mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch
einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines
Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte
Anmeldungen sind samt Beilagen in doppelter Ausfertigung zu
überreichen.Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer
Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige
wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre
Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu
machen. Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs
Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Gläubigern, die ihre
Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem
Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte
Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren
Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im
Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu
bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu
bekräftigen.Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der
Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich
ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie
Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische
Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-
justice.europa.eu abrufbar.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen,
deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten
Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat
jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und
beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei
folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien
zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Text:
- Die Wirksamkeit der Insolvenzeröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 13.10 .2026 ein.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 12. Oktober 2026
Ausdruck vom: 18.10.2026 00:32:57 MESZ
