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375494y 01.01.1973

Bekannt gemacht am 22. Oktober 2021
Firmenbuchnummer:
FN 375494y
Schuldner:
Dejan Adelmann, Inhaber der ADT e.U.
Siemensstraße 31/195/2
1210 Wien
FN 375494y, Gebdat: 01.01.1973
Masseverwalter:
PRIOR Matthias MMMag.
Stubenring 18
1010 Wien
Tel.: 5335272, Fax: 5335272-15
E-Mail: office@abel-rechtsanwaelte.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 23.10.2021
Anmeldungsfrist: 07.12.2021
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 21.12.2021
um: 12.50 Uhr
Ort: Zimmer 1701,17 . Stock
Erste Gläubigerversammlung, Berichtstagsatzung und Allgemeine Prüfungstagsatzung vom 21. Dezember 2021 werden aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.

Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.

Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail bis 17. Dezember 2021 eine E-Mail-Adresse zur Übermittlung des Einladungslinks bekanntzugeben.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 22. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 21. Dezember 2021
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 21. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 24. Jänner 2022
Tagsatzung:
Datum: 22.02.2022
um: 12.30 Uhr
Ort: Zi.1701
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:Die Insolvenzgläubiger erhalten 100% ihrer Forderungen, zahlbar in 5 Raten zu je 20%, die erste Rate binnen 14 Tagen nach Annahme des Sanierungsplans. Weitere Raten von je 20% binnen 6,12,18 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans.
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 24. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 25. Jänner 2022
Tagsatzung:
Datum: 22.02.2022
um: 12.30 Uhr
Ort: Zi.1701
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis 18.2.2022 bekanntzugeben.
Beschluss vom 25. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 22. Februar 2022
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 100% Quote, zahlbar wie folgt:
30% Barquote binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere Quoten zu je 20% binnen 6, 12 und 18 und 10% binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans.
Bestätigungsvoraussetzung ist der Erlag der Barquote sowie sämtlicher Masse- und
Verfahrenskosten auf dem Anderkonto des Insolvenzverwalters bis zum 25.3.2022

Beschluss vom 22. Februar 2022

Bekannt gemacht am 23. März 2022
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 22.02.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 22. März 2022

Bekannt gemacht am 11. April 2022
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 21.02.2024
Beschluss vom 11. April 2022
Ausdruck vom: 27.04.2024 23:43:39 MESZ