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11.05.1983

Bekannt gemacht am 9. Juni 2020
Schuldner:
Huß
Vorname:
Andreas
SPS Programmierer
Mettersdorf 156
8092 Mettersdorf am Saßbach
Gebdat: 11.05.1983
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 10.06.2020
Anmeldungsfrist: 20.08.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 04.09.2020
um: 08.40 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, VSA/Parterre
Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 25,2517 % ihrer Forderung, zahlbar in 70 Teilquoten zu je 0,3607 %, und zwar innerhalb von 5 Jahren. Die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 69 Teilquoten jeweils einen Monat danach, jeweils am 5. des Monats, wobei in den Monaten, in denen Sondernzahlungen bezogen werden, zwei Teilquoten fällig sind.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank:
Der Schuldner/Die Schuldnerin ist bis auf Widerruf berechtigt, über die vom Arbeitgeber bzw der bezugsauszahlenden Stelle auf das Girokonto bei der Volksbank Steiermark AG., 8010 Graz, überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
Text:
Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 9. Juni 2020

Bekannt gemacht am 4. September 2020
Bestätigung:
Der am 04.09.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 34,814 % ihrer Forderungen in 70 Teilquoten zu je 0,4973 %.
Die erste Teilquote ist am 5.10.2020 fällig, die weiteren 69 Teilquoten jeweils am 5. der Folgemonate; wobei in den Monaten in denen Sonderzahlungen bezogen werden jeweils zwei Teilquoten fällig sind.

Beschluss vom 4. September 2020

Bekannt gemacht am 24. September 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 05.09.2025
Beschluss vom 24. September 2020
Ausdruck vom: 27.04.2024 04:32:51 MESZ