BG Innere Stadt Wien (001), Aktenzeichen 64 S 5/19i
Schuldenregulierungsverfahren
10.03.1966
Bekannt gemacht am 15. Februar 2019
- Schuldner:
- Kocas
- Vorname:
- Ibrahim
Kopalg 2 /2/11
1110 Wien
Gebdat: 10.03.1966
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 16.02.2019
Anmeldungsfrist: 10.04.2019
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Tagsatzung:
- Datum: 24.04.2019
um: 10.30 Uhr
Ort: 4. OG. Zimmer 430
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 1% in 60 gleich grossen Teilquoten zu je 0,0166%, die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme ds Zahlungsplanes fällig die weiteren 59 jeweils am 1 der Folgemonate.
Schlussrechnungstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 15. Februar 2019
Bekannt gemacht am 9. Mai 2019
- Tagsatzung:
- Datum: 03.07.2019
um: 13.30 Uhr
Ort: 4. OG. Zimmer 430
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt: in 60 gleich großen Teilquoten zu je 0,0166 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils am 1. der Folgemonate; bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 9. Mai 2019
Bekannt gemacht am 3. Juli 2019
- Beteiligter:
- Kreditschutzverband von 1870 PIV Wien
Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: 050 1870
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 03.07.2019 eingeleitet.
Beschluss vom 3. Juli 2019
Bekannt gemacht am 24. Juli 2019
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 24. Juli 2019
Bekannt gemacht am 19. Juli 2024
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 19. Juli 2024
Ausdruck vom: 09.05.2025 10:19:30 MESZ