LG Korneuburg (119), Aktenzeichen 36 S 2/26z
Konkursverfahren
17.01.1983
Bekannt gemacht am 8. Jänner 2026
- Schuldner:
- Anastasiou
- Vorname:
- Ioannis
Gastgewerbe
Kierlinger Straße 47a
3400 Klosterneuburg
Gebdat: 17.01.1983
Wohnanschrift:
Kierlinger Straße 47a/2
3400 Klosterneuburg
- Masseverwalter:
- BAUDER Leonhard Mag.
Esslinggasse 7
1010 Wien
Tel.: +431 90 333, Fax: +431 90 333 66
E-Mail: wien@snlaw.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.01.2026
Anmeldungsfrist: 04.03.2026
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Tagsatzung:
- Datum: 18.03.2026
um: 10.45 Uhr
Ort: Saal 9, EG
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
- Text:
- E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen.
In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich.
Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder rechtsanwaltlich oder notariell vertreten lassen.
- Text:
- Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:
Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und -verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Rechtsmittelbelehrung
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 8. Jänner 2026
Bekannt gemacht am 26. März 2026
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
- Text:
- Dem Schuldner wird über seinen/ihren Antrag zur Einbringung eines Sanierungsplanantrags eine Frist bis 01.04.2026 eingeräumt.
Beschluss vom 18. März 2026
Bekannt gemacht am 4. Mai 2026
- Tagsatzung:
- Datum: 20.05.2026
um: 11.40 Uhr
Ort: Saal 9
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%ige Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Der Insolvenzverwalter erachtet 22 % als angemessen und erfüllbar.
Beschluss vom 28. April 2026
Bekannt gemacht am 1. Juni 2026
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 25 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 6 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 4,75 % binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten binnen ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung.
Als Bestätigungsvoraussetzung wird der Erlag des Erfordernisses für die Barquote und die Masse- und Verfahrenskosten bis längstens 03.06.2026 beim Insolvenzverwalter festgesetzt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 20. Mai 2026
Bekannt gemacht am 8. Juni 2026
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 20.05.2026 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 8. Juni 2026
Bekannt gemacht am 29. Juni 2026
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 20.05.2028
Beschluss vom 26. Juni 2026
Ausdruck vom: 25.09.2026 14:56:39 MESZ
