LG Korneuburg (119), Aktenzeichen 36 S 33/25g
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
19.06.1971
Bekannt gemacht am 21. Februar 2025
- Schuldner:
- Stanzl
- Vorname:
- Reinhard
Bäckerei und Konditorei
Hauptstraße 7
2242 Prottes
Gebdat: 19.06.1971
Geschäfts- und Wohnanschrift
- Masseverwalter:
- TIEFENBACHER Stefan Mag.
Hauptplatz 34
2100 Korneuburg
Tel.: 02262 / 718 97, Fax: 02262 / 718 97-33
E-Mail: office@anwaltkorneuburg.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.02.2025
Anmeldungsfrist: 26.03.2025
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 09.04.2025
um: 10.00 Uhr
Ort: Saal 9
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 21.05.2025
um: 08.45 Uhr
Ort: Saal 9
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % ihrer Forderungen binnen zwei Jahren.
- Text:
- E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter:in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten.
Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem:r Rechtsanwält:in oder Notar:in vertreten lassen.
- Text:
- Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:
Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht wird auf justizonline.gv.at verwiesen.
Gläubiger:innen, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein:e geeignete:r Zustellungsbevollmächtigte:r namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können in der Insolvenzdatei,unter www.edikte.justiz.gv.at abgerufen werden.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 21. Februar 2025
Bekannt gemacht am 27. Februar 2025
- Unternehmen:
- Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
"mobiles Team"
Beschluss vom 26. Februar 2025
Bekannt gemacht am 11. April 2025
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 9. April 2025
Bekannt gemacht am 19. Mai 2025
- Verlegung:
- Die für den 21.05.2025, 08.45 Uhr, Saal 9 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 25.06.2025
um: 11.00 Uhr
Ort: Saal 9
Beschluss vom 19. Mai 2025
Bekannt gemacht am 23. Juni 2025
- Text:
- Der Masseverwalter erachtet eine Barquote (mindestens 10%), insgesamt eine verbesserte Quote von insgesamt 35 % für angemessen und erfüllbar.
Beschluss vom 20. Juni 2025
Bekannt gemacht am 26. Juni 2025
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 35 % ihrer Forderung, zahlbar wie folgt: 11 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 12 % binnen einem Jahr und zwei Jahren ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung. Absolutes Wiederaufleben wird vereinbart.
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 25.06.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 25. Juni 2025
Bekannt gemacht am 14. Juli 2025
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 25.06.2027
Beschluss vom 14. Juli 2025
Ausdruck vom: 18.09.2025 02:31:08 MESZ