BG Hollabrunn (090), Aktenzeichen 5 S 23/20s
Schuldenregulierungsverfahren
05.02.1992
Bekannt gemacht am 13. Juli 2020
- Schuldner:
- Böck
- Vorname:
- Jennifer
Zellerndorf 140
2051 Zellerndorf
Gebdat: 05.02.1992
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.07.2020
Anmeldungsfrist: 28.08.2020
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 04.09.2020
um: 09.30 Uhr
Ort: 1. Stock, Zimmer 25
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 5,3298% in 60 gleich hohen monatlichen Teilquoten
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 13. Juli 2020
Bekannt gemacht am 4. September 2020
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten 100 % ihrer Forderungen, zahlbar in 84
monatlichen gleich hohen Teilquoten zu je 1,190 %, die erste fällig am 15.10.2020 , die weiteren Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Ende der Zahlungsfrist ist der 3.9.2027.
Voraussetzung ist die Rechtskraft des Zahlungsplanes.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
- Bestätigung:
- Der am 04.09.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 4. September 2020
Bekannt gemacht am 2. Oktober 2020
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 03.09.2027
Beschluss vom 1. Oktober 2020
Bekannt gemacht am 21. März 2024
- Text:
- Der Zahlungsplan ist infolge Nichtbezahlung der Massekosten nichtig.
Beschluss vom 21. März 2024
Bekannt gemacht am 10. April 2024
- Text:
- Die Eintragung vom 21.03.2024 über die Nichtigkeit des Zahlungsplanes ist gegenstandslos.
Der Zahlungsplan ist weiterhin aufrecht.
Beschluss vom 10. April 2024
Ausdruck vom: 15.04.2026 22:47:01 MESZ
