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577220d

Bekannt gemacht am 8. Mai 2025
Firmenbuchnummer:
FN 577220d
Schuldner:
TGHZ Betriebs GmbH & Co KG
Sigmund-Thun-Straße 26, Firmenzentrale: 1010 Wien, Bauernmarkt 10, Tür 8-9
5710 Kaprun
FN 577220d
Standort der Gewerbeberechtigung:
(Apart)Hotels The Gast House, 5700 Zell/See, Hafnergasse 4
Masseverwalter:
HÖDL Günther Mag.Dr.
Schulerstraße 18
1010 Wien
Tel.: 513 16 55, Fax: 513 16 55 33
E-Mail: hoedl@anwaltsteam.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.05.2025
Anmeldungsfrist: 09.07.2025
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 8. Mai 2025

Bekannt gemacht am 9. Mai 2025
Tagsatzung:
Datum: 23.07.2025
um: 09.00 Uhr
Ort: Zi. 1610, 16. Stock
1. Gläubigerversammlung

Prüfungstagsatzung

Berichtstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung

Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 20 % binnen 2 Jahren
Beschluss vom 9. Mai 2025

Bekannt gemacht am 23. Juli 2025
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 70 %ige Quote, zahlbar wie folgt:
a) eine Barquote, deren Auszahlung der im gegenständlichen Verfahren bestellte Insolvenzverwalter vornehmen wird, in Höhe von 10 % binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes,
b) a 15 % fällig am 31.1.2026, 23.7.2026, 31.1.2027, 23.7.2027 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes.
Ende: 23.7.2027.

Sanierungsplanbestätigung:
Der am 23.07.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 23. Juli 2025

Bekannt gemacht am 14. August 2025
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 23.07.2027
Beschluss vom 14. August 2025
Ausdruck vom: 07.10.2026 22:15:56 MESZ