BG Feldkirch (921), Aktenzeichen 38 S 13/19f
Schuldenregulierungsverfahren
22.02.1986
Bekannt gemacht am 10. September 2019
- Schuldner:
- OBRADOVIC
- Vorname:
- Zoran
Walgaustr. 49
6822 Satteins
Gebdat: 22.02.1986
- Beteiligter:
- Ifs Schuldenberatung Institut für Sozialdienste gGmbH
Schuldnervertreter Volkan Deve, BA
Mehrerauerstraße 3
6900 Bregenz
Tel.: 05-1755-580, Fax: 05-1755-9580
E-Mail: Schuldenberatung@ifs.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.09.2019
Anmeldungsfrist: 31.10.2019
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 14.11.2019
um: 13.30 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 109/Tiefparterre
Beim Bezirksgericht Feldkirch, Churerstr. 13, 6800 Feldkirch.
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Der vom Schuldner angebotene Zahlungsplan hat derzeit folgenden Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 8,91 % ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen in 10 halbjährlichen Teilquoten zu je 0,89 %, wobei die erste Teilquote innerhalb von sieben Monaten ab Rechtskraft des Zahlungsplanes zur Zahlung fällig wird, die weiteren 9 Teilquoten jeweils ein halbes Jahr später.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Text:
- Die Aufforderung an die Insolvenzgläubiger, Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger zur Anmeldung sowie
die Belehrung über die Folgen einer Versäumung der Anmeldungsfrist ist unter dem oben angeführten Link "Ergänzender
Inhalt" abrufbar.
Beschluss vom 10. September 2019
Bekannt gemacht am 11. November 2019
- Text:
- Der Schuldner ist nunmehr wohnhaft in 6822 Satteins, Herrengasse 37
Beschluss vom 11. November 2019
Bekannt gemacht am 12. Februar 2020
- Tagsatzung:
- Datum: 26.03.2020
um: 13.00 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 109/Tiefparterre
Beim Bezirksgericht Feldkirch, Churerstr. 13, 6800 Feldkirch.
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 30 % ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen in 10 halbjährlichen Teilquoten, wobei die erste Teilquote innerhalb von sieben Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes zur Zahlung fällig wird, die weiteren 9 Teilquoten jeweils ein halbes Jahr später. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 12. Februar 2020
Bekannt gemacht am 17. März 2020
- Abberaumung:
- Die für den 26.03.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 17. März 2020
Bekannt gemacht am 20. April 2020
- Tagsatzung:
- Datum: 14.05.2020
um: 09.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 3/Parterre
beim Bezirksgericht Feldkirch, Churerstr. 13, 6800 Feldkirch
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläuber erhalten insgesamt 30 % ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen in 10 halbjährlichen Teilquoten, wobei die erste Teilquote innerhalb von sechs Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes zur Zahlung fällig wird, die weiteren 9 Teilquoten jeweils ein halbes Jahr später. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 20. April 2020
Bekannt gemacht am 14. Mai 2020
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 30 % ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen in 10 halbjährlichen Teilquoten zu je 3 %, wobei die erste Teilquote am 05.11.2020 zur Zahlung fällig wird, die weiteren 9 halbjährlichen Teilquoten jeweils am 05.04. und 05.11. der Folgejahre. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
- Bestätigung:
- Der am 14.05.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
- Text:
- Der vom Gericht erstellte Verteilungsentwurf wird den Gläubigern zur Kenntnis gebracht. Diese erhalten 6,505 % ihrer festgestellten Forderungen.
Beschluss vom 14. Mai 2020
Bekannt gemacht am 9. Juni 2020
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 05.04.2025
- Text:
- Aufgrund des Verteilungsentwurfes On 56, gegen den keine Erinnerungen vorgebracht wurden, wird die Auszahlung der Insolvenzmasse lt. Verteilungsentwurf angeordnet.
Beschluss vom 9. Juni 2020
Ausdruck vom: 27.07.2024 17:15:54 MESZ