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532129v 16.10.1976

Bekannt gemacht am 26. November 2024
Firmenbuchnummer:
FN 532129v
Schuldner:
Kastl-Greissler GmbH
Jaidhof 30
3542 Jaidhof
FN 532129v, Gebdat: 16.10.1976
Masseverwalter:
SAUER Christoph Dr.
Gartenaugasse 1
3500 Krems
Tel.: 02732/865 65, Fax: 02732/865 66-11
E-Mail: anwalt@riel-grohmann.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 27.11.2024
Anmeldungsfrist: 15.01.2025
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 29.01.2025
um: 10.00 Uhr
Ort: Saal A, 2. Stock
Prüfungstagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
Text:
Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO).
Beschluss vom 26. November 2024

Bekannt gemacht am 28. November 2024
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 28. November 2024

Bekannt gemacht am 6. Dezember 2024
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 6. Dezember 2024

Bekannt gemacht am 30. Jänner 2025
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7
Alpenländischer Kreditorenverband, 1041 Wien, Schleifmühlgasse 2/2
Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer Niederösterreich, 3100 St. Pölten, AK-Platz 1
Österreichische Verband der Vereine Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4

Beschluss vom 30. Jänner 2025

Bekannt gemacht am 31. Oktober 2025
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 31. Oktober 2025
Ausdruck vom: 07.10.2026 10:06:17 MESZ