LG Ried im Innkreis (469), Aktenzeichen 17 S 46/25h
Konkursverfahren
064574m
Bekannt gemacht am 17. Oktober 2025
- Firmenbuchnummer:
- FN 64574m
- Schuldner:
- FORMA - KUTZSCHER Glas GmbH
Salzburger Straße 1
5145 Neukirchen an der Enknach
FN 064574m
- Masseverwalter:
- WATSCHINGER Georg Dr.
Schärdingerstraße 43
4910 Ried/Innkreis
Tel.: 07752/22622, Fax: 07752/22622-520
E-Mail: kanzlei@ra-gw.at
Rechtsanwalt
- Masseverwalterstellvertreter:
- BERGER Eva Maria Mag. LLB. oec
Claudistraße 5
4910 Ried im Innkreis
Tel.: 07752/82 4 09, Fax: 07752/80125
E-Mail: office@puttinger-vogl.at
Rechtsanwältin
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 18.10.2025
Anmeldungsfrist: 03.12.2025
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Tagsatzung:
- Datum: 17.12.2025
um: 09.15 Uhr
Ort: Landesgericht Ried im Innkreis, Saal 101 I. Stock
Berichtstagsatzung
1. Gläubigerversammlung
allgemeine Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 21.01.2026
um: 09.30 Uhr
Ort: Landesgericht Ried im Innkreis, Saal 101 I. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Den Konkursgläubigern und dem Schuldner steht es frei, in die vom Insolvenzverwalter gelegte Rechnung Einsicht zu nehmen und binnen 14 Tagen Bemängelungen oder Erinnerungen anzubringen.
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
"1. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 %ige Quote, zahlbar binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor Rechtskraft seiner Bestätigung."
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
- Beiordnung:
- Gläubigerausschuss - Mitglieder: a) Alpenländischer Kreditorenverband (AKV)
b) Kreditschutzverband von 1870 (KSV)
c) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA)
d) Österreichischer Verband Creditreform
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Text:
- Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
Beschluss vom 17. Oktober 2025
Bekannt gemacht am 17. Dezember 2025
- Text:
- Beschluss:
Die Voraussetzungen für eine Unternehmensfortführung liegen vor.
Beschluss vom 17. Dezember 2025
Bekannt gemacht am 20. Jänner 2026
- Bezeichnungsänderung:
- Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
1) Gemäß § 167 Abs. 3 Z 2 IO wird die Bezeichnung des gegenständlichen Sanierungsverfahren umbenannt in "Konkursverfahren", da die Schuldnerin ihren Sanierungsplanantrag zurückgezogen hat.
2) Die für den 21. Jänner 2026, 09.30 Uhr, Saal 101/I.Stock anberaumte nachträgliche Prüfungstagsatzung, Sanierungsplan- und Schlussrechnungstagsatzung wird abberaumt.
- Text:
- .
- Abberaumung:
- Die für den 21.01.2026, 09.30 Uhr, Landesgericht Ried im Innkreis, Saal 101 I. Stock anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 20. Jänner 2026
Bekannt gemacht am 23. Februar 2026
- Tagsatzung:
- Datum: 15.04.2026
um: 10.30 Uhr
Ort: Landesgericht Ried, Saal 101/I.Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Den Konkursgläubigern und dem Schuldner steht es frei, in die vom Insolvenzverwalter gelegte Rechnung Einsicht zu nehmen und binnen 14 Tagen Bemängelungen oder Erinnerungen anzubringen.
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
"Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Barquote von 20 % zahlbar in 4 Raten wie folgt:
- 5 % binnen 14 Tagen,
- weitere 5 % binnen 6 Monaten
- weitere 5 % binnen 12 Monaten
- weitere 5 % binnen 24 Monaten
jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes, keine Rate aber vor Rechtskraft seiner Bestätigung. Die Ausschüttung der ersten Quote erfolgt durch den Insolvenzverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen."
Beschluss vom 23. Februar 2026
Bekannt gemacht am 8. April 2026
- Text:
- Punkt 4. des am 09.02.2026 (ON 19) vorgelegten Sanierungsplans wird dahingehend modifiziert, dass die Zahlungsfristen nunmehr wie folgt lauten:
"4. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Barquote von 20 % zahlbar in 4 Raten wie folgt:
* 5 % zum 15.06.2026,
* weitere 5 % binnen 6 Monaten,
* weitere 5 % binnen 12 Monaten,
* weitere 5 % binnen 24 Monaten,
jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes, keine Rate aber vor Rechtskraft seiner Bestätigung. Die Ausschüttung der ersten Quote erfolgt durch den Insolvenzverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen."
Die übrigen Bestimmungen des Sanierungsplanantrages vom 09.02.2026 (insbesondere die Unberührtheit der Rechte von Aus- und Absonderungsberechtigten sowie die Verzugsregelungen gem. § 156a IO) bleiben unverändert aufrecht."
Beschluss vom 8. April 2026
Bekannt gemacht am 9. April 2026
- Text:
- Modifizierung des Sanierungsplans:
Punkt 4. des am 09.02.2026 vorgelegten Sanierungsplans wird dahingehend modifiziert, dass die Zahlungsfristen nunmehr wie folgt lauten:
"4. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Barquote von 20 % zahlbar in 4 Raten wie folgt:
* 5 % binnen zwei Wochen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes,
* weitere 5 % binnen 6 Monaten,
* weitere 5 % binnen 12 Monaten,
* weitere 5 % binnen 24 Monaten,
jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes, keine Rate aber vor Rechtskraft seiner Bestätigung.
Die Ausschüttung der ersten Quote erfolgt durch den Insolvenzverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Die Schuldnerin verpflichtet sich, die zur Erfüllung der ersten Rate (5 %-Barquote) sowie die zur Deckung der Masseforderungen notwendigen liquiden Mittel bis spätestens 15.06.2026 beim Insolvenzverwalter treuhändig zu erlegen. Erfolgt dieser Erlag nicht rechtzeitig und vollständig, ist dem Sanierungsplan die Bestätigung zu versagen."
Die übrigen Bestimmungen des Sanierungsplanantrages vom 09.02.2026 (insbesondere die Unberührtheit der Rechte von Aus- und Absonderungsberechtigten sowie die Verzugsregelungen gem. § 156a IO) bleiben unverändert aufrecht."
Beschluss vom 9. April 2026
Bekannt gemacht am 15. April 2026
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: wie oben
Beschluss vom 15. April 2026
Bekannt gemacht am 22. Juni 2026
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 15.04.2026 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 19. Juni 2026
Bekannt gemacht am 23. Juni 2026
- Text:
- Der Kanzleisitz des Insolvenzverwalters Dr. Georg Watschinger wurde von der Schärdinger Straße 43 in die Peter-Rosegger-Straße 51, 4910 Ried im Innkreis, verlegt.
Beschluss vom 15. Juni 2026
Bekannt gemacht am 16. Juli 2026
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.04.2028
Beschluss vom 15. Juli 2026
Ausdruck vom: 15.10.2026 16:50:26 MESZ
