zur Navigation
30.06.1971

Bekannt gemacht am 23. Juli 2019
Schuldner:
Riesner
Vorname:
Harald
Niederöblarn 16a/8
8960 Öblarn
Gebdat: 30.06.1971
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Schuldnervertreter
Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: 0316/372507
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.07.2019
Anmeldungsfrist: 30.08.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Gem. § 220 IO wird ausgesprochen, dass es sich im gegenständlichen Insolvenzverfahren um ein Hauptverfahren im Sinne der EU - Insolvenzordnung handelt.
Tagsatzung:
Datum: 10.09.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 4, EG
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 22. Juli 2019

Bekannt gemacht am 18. September 2019
Text:
konkretisierter Zashlungplan:

Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 3,41% ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:

10 Teilquoten zu je 0,341%; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 18. September 2019

Bekannt gemacht am 3. Oktober 2019
Tagsatzung:
Datum: 26.11.2019
um: 11.00 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 4, Erdgeschoss
Abstimmung über den vorgelegten/modifizierten Zahlungsplan.
Allenfalls die Verhandlung über den Antrag auf Einleitung des Abschlöpfungsverfahrens.

Der modifizierte Zahlungsplan wird nach Vorliegen bekanntgegeben.
Beschluss vom 2. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 27. Dezember 2019
Masseverwalter:
Mag. Christa SCHATZL Rechtsanwalt
Aignerstraße 22
8952 Irdning
Tel.: 03682/22 4 62
Es wurde ein Masseverwalter für einen beschränkten Geschäftskreis bestellt, und zwar für die Überprüfung des Erbverzichtes
Beschluss vom 24. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 6. Mai 2020
Tagsatzung:
Datum: 16.06.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal, Zimmer Nr. 10, EG
1.) Abstimmung über den vorgelegten Zahlungsplan
2.) allenfalls die Verhandlung über den Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens
Es wird darauf hingewiesen, dass aus heutiger Sicht das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (NMS) unbedingt erforderlich ist (§ 16 Abs. 3 GOG) und die Pflicht zum Abstandhalten (mindestens 1,5 Meter) besteht.
Beschluss vom 5. Mai 2020

Bekannt gemacht am 28. Mai 2020
Text:
konkretisierter Zahlungsplan:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 3,26% ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
10 Teilquoten zu je 0,326%; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 28. Mai 2020

Bekannt gemacht am 26. August 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
AKV Europa - Alpenländischer Kreditorenverband
Treuhänder
Pestalozzistraße 1/2
8011 Graz
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 25.08.2020 eingeleitet.
Beschluss vom 25. August 2020

Bekannt gemacht am 21. September 2020
Aufhebung:
Das Schuldenregulierungsverfahren wird nach rechtskräftiger Einleitung des Abschöpfungsverfahrens aufgehoben.
Beschluss vom 21. September 2020

Bekannt gemacht am 20. Oktober 2020
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens ist rechtskräftig.
Beschluss vom 14. Oktober 2020
Ausdruck vom: 26.04.2024 21:08:02 MESZ