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454727t

Bekannt gemacht am 30. September 2021
Firmenbuchnummer:
FN 454727t
Schuldner:
Franzesco Pizza Produktion GmbH
Im Südpark 193
4030 Linz
FN 454727t
sowie Bethlehemstraße 1, 4020 Linz
Gastronomietätigkeit
Masseverwalter:
DEUTSCHMANN Wilhelm Ing.Mag.
Stelzhamerstraße 12
4020 Linz
Tel.: 0732/60 20 80, Fax: 0732/60 20 80 20
E-Mail: insolvenz@d-ra.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 01.10.2021
Anmeldungsfrist: 26.11.2021
Tagsatzung:
Datum: 03.12.2021
um: 08.50 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 11.01.2022
um: 08.50 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur gänzlichen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20 %, zahlbar innerhalb von drei Jahren nach Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes und Aufhebung des Insolvenzverfahrens, jedoch längstens innerhalb von drei Jahren.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen.
Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird.
Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text:
Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
Beschluss vom 30. September 2021

Bekannt gemacht am 15. November 2021
Text:
Die Tagsatzung vom 03.12.2021, 08.50 Uhr wird nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz abgehalten (§ 3 Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz). Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter ein gesondertes schriftliches Ersuchen um Ladung unter gleichzeitiger Nennung einer E-Mail-Adresse bis spätestens 30.11.2021 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben.
Beschluss vom 15. November 2021

Bekannt gemacht am 23. November 2021
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
- Imbiss am Standort Bethlehemstraße 1, 4020 Linz und
- Imbiss am Standort Im Südpark 193, 4030 Linz
Beschluss vom 23. November 2021

Bekannt gemacht am 3. Dezember 2021
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 3. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 11. Jänner 2022
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur gänzlichen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20 %, zahlbar in vier Raten von jeweils 5 %, wobei die erste 5 %-ige Sanierungsplanquote binnen vier Wochen, die zweite 5 %-ige Sanierungsplanquote innerhalb von 12 Monaten, die dritte 5 %-ige Sanierungsplanquote innerhalb von 24 Monaten und die vierte 5 %-ige Sanierungsplanquote innerhalb von 36 Monaten jeweils nach Annahme, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes, längstens jedoch innerhalb dreier Jahre ab Annahme des Sanierungsplanes, zu bezahlen ist.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 11.01.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur gänzlichen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20 %, zahlbar in vier Raten von jeweils 5 %, wobei die erste 5 %-ige Sanierungsplanquote binnen vier Wochen, die zweite 5 %-ige Sanierungsplanquote innerhalb von 12 Monaten, die dritte 5 %-ige Sanierungsplanquote innerhalb von 24 Monaten und die vierte 5 %-ige Sanierungsplanquote innerhalb von 36 Monaten jeweils nach Annahme, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes, längstens jedoch innerhalb dreier Jahre ab Annahme des Sanierungsplanes, zu bezahlen ist.
Beschluss vom 11. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 7. Februar 2022
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 11.01.2025
Beschluss vom 7. Februar 2022
Ausdruck vom: 23.04.2024 21:35:05 MESZ