LG St. Pölten (199), Aktenzeichen 14 S 134/25h
Konkursverfahren
01.06.1972
Bekannt gemacht am 13. August 2025
- Schuldner:
- Dahdal
- Vorname:
- Almira
Gastgewerbe
Oberer Stadtplatz 10
3340 Waidhofen an der Ybbs
Gebdat: 01.06.1972
- Masseverwalter:
- RIESS Christine Dr.
Kapuzinergasse 9
3340 Waidhofen/Ybbs
Tel.: 07442/54 400, Fax: 07442/54400-6
E-Mail: office@schornriess.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.08.2025
Anmeldungsfrist: 30.09.2025
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Tagsatzung:
- Datum: 14.10.2025
um: 11.10 Uhr
Ort: LG St. Pölten, Saal 216, 2. Stock (Altbau)
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 13. August 2025
Bekannt gemacht am 30. September 2025
- Verlegung:
- Die für den 14.10.2025, 11.10 Uhr, LG St. Pölten, Saal 216, 2. Stock (Altbau) anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 21.10.2025
um: 10.50 Uhr
Ort: LG St. Pölten, Saal 216, 2. Stock (Altbau)
Beschluss vom 30. September 2025
Bekannt gemacht am 22. Oktober 2025
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 21. Oktober 2025
Bekannt gemacht am 16. Jänner 2026
- Tagsatzung:
- Datum: 24.02.2026
um: 10.15 Uhr
Ort: LG St. Pölten, Saal 216, 2. Stock (Altbau)
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer angemeldeten
und festgestellten Forderungen, gleichgültig ob es offene Buch- oder Wechselforderungen sind, eine 20%ige Quote, fällig binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Beschluss vom 16. Jänner 2026
Bekannt gemacht am 24. Februar 2026
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 60%, zahlbar wie folgt: 7% binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei das Erfordernis hiefür einschließlich der zur Bezahlung der offenen Masseforderungen erforderlichen Beträge bis einschließlich 30.04.2026 bei sonstiger Versagung der Bestätigung beim Insolvenzverwalter zu erlegen ist, 8% bis 30.09.2026, 15% binnen einem Jahr und 15% binnen 18 Monaten und 15% binnen zwei Jahren ab Annahme.
Die Nachfrist beträgt 14 Tage. Für die Vereinbarung gilt absolutes Wiederaufleben.
Beschluss vom 24. Februar 2026
Ausdruck vom: 29.03.2026 11:33:40 MESZ
