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01.06.1972

Bekannt gemacht am 13. August 2025
Schuldner:
Dahdal
Vorname:
Almira
Gastgewerbe
Oberer Stadtplatz 10
3340 Waidhofen an der Ybbs
Gebdat: 01.06.1972
Masseverwalter:
RIESS Christine Dr.
Kapuzinergasse 9
3340 Waidhofen/Ybbs
Tel.: 07442/54 400, Fax: 07442/54400-6
E-Mail: office@schornriess.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.08.2025
Anmeldungsfrist: 30.09.2025
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Tagsatzung:
Datum: 14.10.2025
um: 11.10 Uhr
Ort: LG St. Pölten, Saal 216, 2. Stock (Altbau)
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 13. August 2025

Bekannt gemacht am 30. September 2025
Verlegung:
Die für den 14.10.2025, 11.10 Uhr, LG St. Pölten, Saal 216, 2. Stock (Altbau) anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 21.10.2025
um: 10.50 Uhr
Ort: LG St. Pölten, Saal 216, 2. Stock (Altbau)

Beschluss vom 30. September 2025

Bekannt gemacht am 22. Oktober 2025
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 21. Oktober 2025

Bekannt gemacht am 16. Jänner 2026
Tagsatzung:
Datum: 24.02.2026
um: 10.15 Uhr
Ort: LG St. Pölten, Saal 216, 2. Stock (Altbau)
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer angemeldeten
und festgestellten Forderungen, gleichgültig ob es offene Buch- oder Wechselforderungen sind, eine 20%ige Quote, fällig binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Beschluss vom 16. Jänner 2026

Bekannt gemacht am 24. Februar 2026
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 60%, zahlbar wie folgt: 7% binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei das Erfordernis hiefür einschließlich der zur Bezahlung der offenen Masseforderungen erforderlichen Beträge bis einschließlich 30.04.2026 bei sonstiger Versagung der Bestätigung beim Insolvenzverwalter zu erlegen ist, 8% bis 30.09.2026, 15% binnen einem Jahr und 15% binnen 18 Monaten und 15% binnen zwei Jahren ab Annahme.
Die Nachfrist beträgt 14 Tage. Für die Vereinbarung gilt absolutes Wiederaufleben.

Beschluss vom 24. Februar 2026
Ausdruck vom: 29.03.2026 11:33:40 MESZ