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31.08.1959

Bekannt gemacht am 9. Juli 2021
Schuldner:
Ing. Pratter
Vorname:
Horst
Baumeister
Schloßstraße 23
8472 Straß in Steiermark
Gebdat: 31.08.1959
Masseverwalter:
POPP Hans Georg Mag.
Bahnhofstraße 9
8112 Gratwein
Tel.: +43 3124 55077, Fax: +43 3124 55077 4
E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-popp.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 10.07.2021
Anmeldungsfrist: 17.08.2021
Text:
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldungsfrist geltend zu machen .
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten (Art 21 Abs 3 , 2. Covid-19 Gesetz).
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 26.7.2021, 10.00 Uhr einlangend beim Insolvenzverwalter bekanntzugeben.
Tagsatzung:
Datum: 31.08.2021
um: 10.40 Uhr
Ort: Videokonferenz
Berichts- und Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 9. Juli 2021

Bekannt gemacht am 23. Juli 2021
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 23. Juli 2021

Bekannt gemacht am 31. August 2021
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 31. August 2021

Bekannt gemacht am 10. Juni 2022
Tagsatzung:
Datum: 19.07.2022
um: 10.15 Uhr
Ort: Videokonferenz
besondere Prüfungs-, Schlussrechnungs-, Verteilungs- und Zahlungsplantagsatzung
Mit Beisatz:
Der Zahlungsplanvorschlag lautet im Wesentlichen wie folgt:
Zur Aufbringung der Quote für die zumindest teilweise Befriedigung der Insolvenzgläubiger übertrage ich mit Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Mag. Hans Georg Popp, als Treuhänder gemäß § 157 i IO die, nötigenfalls gerichtliche, Geltendmachung und Einbringung aller offener Forderungen, insbesondere die Einziehung der mir zustehenden Quotenansprüche aus dem Schuldenregulierungsverfahren des Herrn Ing. Helmut Reitmayer, 311 S 117/21k, BG Graz-West. Die vom Insolvenzverwalter einbringlich gemachten Beträge sind von diesem unverzüglich nach Abzug von Kosten, insbesondere allenfalls verbleibender Massekosten, an die Insolvenzgläubiger auszuschütten.
Die Insolvenzgläubiger erhalten zusätzlich zur Quote aus der Verwertung eine Quote von 0 %.
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: Nah dem vorliegenden Verteilungsentwurf können die Insolvenzgläubiger mit ca 11,9 % ihrer Forderungen bedient werden.

Text:
Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten (Art 21 Abs 3 , 2. Covid-19 Gesetz).
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine e-mail Adresse bis spätestens 14.7.2022, 10.00 Uhr (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben.
Beschluss vom 9. Juni 2022

Bekannt gemacht am 19. Juli 2022
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text:
Genehmigung des Schlussverteilungsentwurfs des Masseverwalters.
Text:
Änderung des Zahlungsplanvorschlags:
1.) Die Insolvenzgläubiger erhalten zusätzlich 3,1 % ihrer Forderungen binnen 5 Jahren ab Annahme des Zahlungsplans, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter. Die Massegläubiger werden binnen 3 Jahren vollständig beglichen
2.) Zur Aufbringung der erwartbaren allgemeinen Quote von 11,9 % aus der Verwertung für die zumindest teilweise Befriedigung der Insolvenzgläubiger überträgt der Schuldner mit Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Mag. Hans Georg Popp, als Treuhänder gemäß § 157 i IO die, nötigenfalls gerichtliche, Geltendmachung und Einbringung aller offener Forderungen, insbesondere die Einziehung der mir zustehenden Quotenansprüche aus dem Schuldenregulierungsverfahren des Herrn Ing. Helmut Reitmayer, 311 S 117/21k, BG Graz-West. Die vom Insolvenzverwalter einbringlich gemachten Beträge sind von diesem unverzüglich nach Abzug von Kosten, insbesondere allenfalls verbleibender Massekosten, an die Insolvenzgläubiger auszuschütten.
Zahlungsplan:
Der geänderte Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt:
1.) Die Insolvenzgläubiger erhalten zusätzlich 3,1 % ihrer Forderungen binnen 5 Jahren ab Annahme des Zahlungsplans, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter. Die Massegläubiger werden binnen 3 Jahren vollständig beglichen
2.) Zur Aufbringung der erwartbaren allgemeinen Quote von 11,9 % aus der Verwertung für die zumindest teilweise Befriedigung der Insolvenzgläubiger überträgt der Schuldner mit Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Mag. Hans Georg Popp, als Treuhänder gemäß § 157 i IO die, nötigenfalls gerichtliche, Geltendmachung und Einbringung aller offener Forderungen, insbesondere die Einziehung der mir zustehenden Quotenansprüche aus dem Schuldenregulierungsverfahren des Herrn Ing. Helmut Reitmayer, 311 S 117/21k, BG Graz-West. Die vom Insolvenzverwalter einbringlich gemachten Beträge sind von diesem unverzüglich nach Abzug von Kosten, insbesondere allenfalls verbleibender Massekosten, an die Insolvenzgläubiger auszuschütten.
Bestätigung:
Der am 19.07.2022 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: 1.) Die Insolvenzgläubiger erhalten (zusätzlich zum Verwertungserlös) eine Gesamtquote von 3,1 % binnen 5 Jahren ab Annahme des Zahlungsplans, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter.
2.) Zur Aufbringung der erwartbaren allgemeinen Quote von 11,9 % aus der Verwertung für die zumindest teilweise Befriedigung der Insolvenzgläubiger überträgt der Schuldner mit Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Mag. Hans Georg Popp, als Treuhänder gemäß § 157 i IO die, nötigenfalls gerichtliche, Geltendmachung und Einbringung aller offener Forderungen, insbesondere die Einziehung der mir zustehenden Quotenansprüche aus dem Schuldenregulierungsverfahren des Herrn Ing. Helmut Reitmayer, 311 S 117/21k, BG Graz-West. Die vom Insolvenzverwalter einbringlich gemachten Beträge sind von diesem unverzüglich nach Abzug von Kosten, insbesondere allenfalls verbleibender Massekosten, an die Insolvenzgläubiger auszuschütten.
Das Insolvenzverfahren ist mit Eintritt der Rechtskraft dieser Bestätigung aufgehoben.

Beschluss vom 19. Juli 2022

Bekannt gemacht am 8. August 2022
Aufhebung:
Der geänderte Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Ende der Zahlungsfrist: 19.07.2027
Beschluss vom 8. August 2022
Ausdruck vom: 08.05.2024 20:53:06 MESZ