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373316w 23.09.1967

Bekannt gemacht am 8. Mai 2025
Firmenbuchnummer:
FN 373316w
Schuldner:
Mateusz Jan Ceremuga, Inh. d. cere:muga e.U.
Fernkorngasse 75/33-34
1100 Wien
FN 373316w, Gebdat: 23.09.1967
früher: Parhamerplatz 15/7, 1170 Wien
Masseverwalter:
PEICHL Lukas Dr.
Esteplatz 4/13
1030 Wien
Tel.: 712 33 30, Fax: 712 33 30 30
E-Mail: kanzlei@engelhart.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.05.2025
Anmeldungsfrist: 22.07.2025
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 05.08.2025
um: 14.00 Uhr
Ort: Zi.1701
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 8. Mai 2025

Bekannt gemacht am 8. August 2025
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 5. August 2025

Bekannt gemacht am 3. Oktober 2025
Tagsatzung:
Datum: 11.11.2025
um: 12.40 Uhr
Ort: Zi. 1701
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine Quote von 100% zahlbar binnen 2 Jahren ab Abnahme des Sanierungsplanes.
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 1. Oktober 2025

Bekannt gemacht am 12. November 2025
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 100% Quote, zahlbar wie folgt:
- 20% Barquote binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans;
- weitere Quoten zu je 20% binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans.

Sanierungsplanbestätigung:
Der am 11.11.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 11. November 2025

Bekannt gemacht am 2. Dezember 2025
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 10.11.2027
Beschluss vom 1. Dezember 2025
Ausdruck vom: 25.08.2026 22:27:30 MESZ