BG Traun (453), Aktenzeichen 12 S 99/21p
Schuldenregulierungsverfahren
20.06.1979
Bekannt gemacht am 3. Februar 2022
- Schuldner:
- CELIK
- Vorname:
- Ibrahim
Koch
Lenaustraße 5/8
4053 Ansfelden
Gebdat: 20.06.1979
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.02.2022
Anmeldungsfrist: 31.03.2022
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 21.04.2022
um: 08.30 Uhr
Ort: Bezirksgericht Traun, Zimmer 314/3.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Gläubiger erhalten eine Quote aus einer Zahlung eines Betrages von gesamt EUR 4.200,-- in drei Jahren. Auf Basis der zu erwartenden Verbindlichkeiten/Quotenforderungen von ca. EUR 110.000,-- ergibt dies eine Quote von 3,818 %.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung: Das Abschöpfungsverfahren wurde als Tilgungsplan, in eventu als Abschöpfungsplan beantragt.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Tilgungsplan
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Abschöpfungsplan
Beschluss vom 3. Februar 2022
Bekannt gemacht am 21. April 2022
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung wird festgestellt.
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20,01 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt:
Die ersten beiden Raten zu je 2,55 %, fällig jeweils am 20.04. der Jahre 2023 und 2024, und drei weitere Raten zu je 4,97 %, fällig jeweils am 20.04. der Jahre 2025, 2026 und 2027.
Die Massekosten sind sichergestellt.
- Bestätigung:
- Der am 21.04.2022 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 21. April 2022
Bekannt gemacht am 12. Mai 2022
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 20.04.2027
Beschluss vom 12. Mai 2022
Bekannt gemacht am 16. Mai 2022
- Text:
- Die Schlussverteilung wurde vom Gericht - mit Zustimmung der bei der Abstimmungstagsatzung anwesenden Gläubiger sowie der Schuldnerin/des Schuldners - ohne förmliche Verhandlung darüber durchgeführt. Die Verteilungsquote beträgt 0,8887 %.
Beschluss vom 16. Mai 2022
Ausdruck vom: 09.05.2025 10:30:50 MESZ