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136210i

Bekannt gemacht am 24. Jänner 2020
Firmenbuchnummer:
FN 136210i
Schuldner:
MCS Management Consulting Services GmbH
Wollzeile 24
1010 Wien
FN 136210i
Masseverwalter:
Rechtsanwalt Dr. Raoul Gregor WAGNER
Rathausstraße 15/4
1010 Wien
Tel.: 405 33 82, Fax: 408 84 67
E-Mail: office@hopmeier.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 25.01.2020
Anmeldungsfrist: 17.03.2020
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 31.03.2020
um: 12.30 Uhr
Ort: Zimmer 1701, 17. Stock
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 24. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 5. Februar 2020
Rekurs:
Gegen den Beschluss ON 1 vom 24.1.2020 ist ein Rekurs eingelangt.
Beschluss vom 5. Februar 2020

Bekannt gemacht am 7. Februar 2020
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 7. Februar 2020

Bekannt gemacht am 18. Februar 2020
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 18. Februar 2020

Bekannt gemacht am 23. März 2020
Text:
Dem Rekurs wurde nicht Folge gegeben.
Beschluss vom 23. März 2020

Bekannt gemacht am 25. März 2020
Verlegung:
Die für den 31.03.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 19.05.2020
um: 12.50 Uhr
Ort: Zi.1701/17. Stock

Grund: COVID 19 Pandemie
Beschluss vom 24. März 2020

Bekannt gemacht am 1. April 2020
Rekurs:
Gegen den Beschluss ON 20 vom 18.2.2020 ist ein Rekurs eingelangt.
Beschluss vom 1. April 2020

Bekannt gemacht am 13. Mai 2020
Text:
Die Prüfungstagsatzung vom 19.5.2020 wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom"abgehalten.

Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.

Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis spätestens 18.5.2020 bekanntzugeben.
Beschluss vom 13. Mai 2020

Bekannt gemacht am 27. Mai 2020
Text:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen erfolgt ohne Tagsatzung.
Beschluss vom 27. Mai 2020

Bekannt gemacht am 7. Oktober 2020
Tagsatzung:
Datum: 10.11.2020
um: 11.40 Uhr
Ort: Saal 1713/ 17. Stock
Aufklärung durch Schuldner gemäß § 99 IO, Übergabe von Geschäftsunterlagen
Beschluss vom 6. Oktober 2020
Ausdruck vom: 23.04.2024 10:06:01 MESZ