zur Navigation
12.02.1960

Bekannt gemacht am 9. März 2018
Schuldner:
Boughton
Vorname:
Karl-Heinz
Pyhrnstr. 57/2/3
8940 Liezen
Gebdat: 12.02.1960
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 09.03.2018
Anmeldungsfrist: 10.05.2018
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 24.05.2018
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 1.04, 1. Stock, Neubau
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten 52,6 % ihrer Forderungen in 60 Teilquoten zu je 0, 87666 %, 1. Teilquote ist innerhalb von 2 Monaten ab rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils 1 Monat danach
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
I.) Es handelt sich um Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzordnung
II.) Der Schuldner ist ermächtigt über sein Konto frei zu verfügen.
Beschluss vom 9. März 2018

Bekannt gemacht am 24. Mai 2018
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Quote von 58,76 % in 60 gleich großen monatlichen Teilquoten, 1. Teilquote innerhalb von 1 Monat ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans, die weiteren 59 Teilquoten jeweils 1 Monat danach

Bestätigung:
Der am 24.05.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 24. Mai 2018

Bekannt gemacht am 15. Juni 2018
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.06.2023
Beschluss vom 15. Juni 2018

Bekannt gemacht am 12. September 2019
Text:
Wiederaufnahme des Insolvenzverfahrens gem. § 198 IO
Tagsatzung:
Datum: 31.10.2019
um: 09.30 Uhr
Ort: Zimmer 1.04, 1. Stock Neubau
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger haben bis jetzt 11,752 % (12 monatl. Raten zu je 0,979%) erhalten. Insolvenzgläubiger erhalten weitere 3,3 % ihrer Forderungen zu 8 Teilquoten zu je 0,413 %, 1. Teilquote innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans, die weiteren 7 Teilquoten jeweils 6 Monate danach
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 11. September 2019

Bekannt gemacht am 22. November 2019
Text:
I.) Der Zahlungsplan gem. § 198 IO, über welchen in der Tagsatzung am 31.10.2019 abgestimmt wurde, wurde nicht angenommen.

- II.) Der Antrag des Schuldners vom 14.08.2019 auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens wird abgewiesen.

- III.) Festgehalten wird, dass es sich bei der Tagsatzung am 31.10.2019 lediglich um eine Tagsatzung zur Abstimmung über den geänderten Zahlungsplanantrag gem. § 198 IO und um eine Abschöpfungsverfahrenstagsatzung gehandelt hat. Eine Wiederaufnahme des Insolvenzverfahrens, sowie eine nachträgliche Prüfungstagsatzung und Schlussrechnungstagsatzung wurde nicht abgehalten, da lediglich ein Antrag gem. § 198 IO auf Abstimmung über den geänderten Zahlungsplanvorschlag und auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens vorlag. Die Wiederaufnahme des Insolvenzverfahrens, sowie eine nachträgliche Prüfungstagsatzung und Schlussrechnungstagsatzung ist gem. § 198 IO nicht vorgesehen und findet entgegen der Veröffentlichung in der Insolvenzdatei nicht statt.

Das Schuldenregulierungsverfahren wurde bereits aufgehoben (siehe Insolvenzdatei, Beschluss vom 15.06.2018).
Beschluss vom 22. November 2019

Bekannt gemacht am 18. Dezember 2019
Text:
Die Abweisung des Antrages des Schuldners vom 14.08.2019 auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens ist rechtskräftig
Beschluss vom 18. Dezember 2019
Ausdruck vom: 26.04.2024 04:43:07 MESZ