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22.02.1956

Bekannt gemacht am 12. Mai 2022
Schuldner:
Guger
Vorname:
Gerold
unselbstständig erwerbstätig
Unter St. Thomas 7/1
4364 St. Thomas am Blasenstein
Gebdat: 22.02.1956
Masseverwalter:
MEUSBURGER-STREICHER Eva-Katrin Dr.
Neutorgasse 6/2
4020 Linz
Tel.: 0732/77 66 04, Fax: 0732/77 66 04-20
E-Mail: kanzlei@mw-ra.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 13.05.2022
Anmeldungsfrist: 22.08.2022
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 12.09.2022
um: 10.50 Uhr
Ort: Zimmer 37, Obergeschoß
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 12. Mai 2022

Bekannt gemacht am 19. Mai 2022
Text:
Ergänzung der Eintragung anlässlich der Eröffnung des Verfahrens
Gesamtvollstreckung:
Dieses Schuldenregulierungsverfahren wird als Gesamtvollstreckung geführt.
Text:
Aufforderung an die Insolvenzgläubiger iSd § 184a IO
Forderungen von Gläubigern, denen vertragliche vermögensrechtliche Ansprüche an den Schuldner ab Eröffnung und bis zur Beendigung der Gesamtvollstreckung zustehen, sind Insolvenzforderungen, wenn sie weder Masseforderungen sind noch aus Verträgen zur Deckung des dringenden Lebensbedarfs stammen, nicht jedoch die Zinsen für diese Forderungen. Diese (neuen) Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei Fälligkeit - spätestens mit Beendigung des Gesamtvollstreckungsverfahrens - anzumelden (§ 184a Abs 3 IO). Die Forderungsprüfung erfolgt in einer besonderen Prüfungstagsatzung.

Im Fall einer verspäteten Anmeldung und Anordnung einer (weiteren) besonderen Prüfungstagsatzung hat der Gläubiger die für die mit der Ladung und Erklärung eines allenfalls bestellten Insolvenzverwalters verbundenen Kosten von EUR 50,00 (zuzüglich Umsatzsteuer) zu ersetzen, es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der nachträglichen Prüfungstagsatzung zu bescheinigen ist. Auch Forderungen nach § 184a Abs 3 IO, die später als vierzehn Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Rechnung und Verteilung iSd §192a IO angemeldet werden, werden im Verteilungsverfahren nicht berücksichtigt (analoge Anwendung des § 107 Abs 1 letzter Satz IO).
Beschluss vom 19. Mai 2022

Bekannt gemacht am 9. Juni 2022
Verlegung:
Die für den 12.09.2022 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 19.09.2022
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer 37, Obergeschoß

Beschluss vom 9. Juni 2022

Bekannt gemacht am 10. Oktober 2022
Masseverwalter:
MEUSBURGER-STREICHER Eva-Katrin Dr.
Landstraße 115
4020 Linz
Tel.: 0732/77 66 04, Fax: 0732/77 66 04-20
E-Mail: kanzlei@m-law.at
aktuelle Anschrift der Masseverwalterin
Beschluss vom 10. Oktober 2022

Bekannt gemacht am 14. Oktober 2022
Text:
I) ANORDNUNG DER ZUSAMMENRECHNUNG
Unter Wahrung der bestehenden Rangordnung werden die dem Schuldner gegen die Drittschuldner
1) Pensionsversicherungsanstalt, 4020 Linz, Bahnhofplatz 8 (OPLR/2887 220256-1 01)
2) SolOcean GmbH, 3300 Amstetten, Franz Kollmannstraße 4/RIZ up (FN 510865y)
zustehenden beschränkt pfändbaren Forderungen zusammengerechnet.

II) BESTIMMUNG DER GRUNDBETRÄGE - HÖHE DES GRUNDBETRAGS
Bei der Berechnung des unpfändbaren Freibetrags ist von sämtlichen Drittschuldnern der allgemeine Grundbetrag nach § 291a Abs 1 EO heranzuziehen. Die unpfändbaren Grundbeträge sind für die dem Schuldner gegen den Drittschuldner 2 (= SolOcean GmbH) zustehende Forderung zu gewähren. Steigerungsbeträge sind von allen Drittschuldnern zu berücksichtigen.

Dem Drittschuldner 2) wird aufgetragen, ein Unterschreiten des zu gewährenden unpfändbaren Grundbetrags dem Gericht bekanntzugeben (§ 292 Abs 3a EO). Als Unterschreiten des Grundbetrags gilt sinngemäß auch der gänzliche Entfall des Bezugs (Beendigung des Dienstverhältnisses). Zur Neuaufteilung der Grundbeträge bedarf es überdies der Bekanntgabe des aktuellen Einkommens.

III) WIRKSAMKEIT UND DAUER DER ZUSAMMENRECHNUNG
Die Zusammenrechnung gilt für die Dauer dieses Insolvenzverfahrens und eines eventuell anschließenden Abschöpfungsverfahrens.
Beschluss vom 13. Oktober 2022

Bekannt gemacht am 24. April 2023
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: Kreditschutzverband von 1870, 4020 Linz, Kaisergasse 16b
Finanzamt Österreich, Dienststelle Kirchdorf Perg Steyr, 4400 Steyr, Promenade 14
Raiffeisenbank Mühlviertler Alm eGen, 4280 Königswiesen, Schulstraße 2

Beschluss vom 24. April 2023

Bekannt gemacht am 27. April 2023
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: Ergänzung des Gläubigerausschusses um ein weiteres Mitglied:

Volkskreditbank Aktiengesellschaft, 4020 Linz, Rudigierstraße 5 - 7

Beschluss vom 27. April 2023

Bekannt gemacht am 7. August 2023
Text:
Aufhebung der mit Beschluss vom 13. Oktober 2022, 2 S 14/22d-63 angeordneten Zusammenrechnung, infole Wegfalls des Bezugs bei der SolOcean GmbH.
Beschluss vom 7. August 2023

Bekannt gemacht am 31. August 2023
Schuldner:
Guger
Vorname:
Gerold
unselbstständig erwerbstätig
Spitzfeldstraße 8/7
4360 Grein
Gebdat: 22.02.1956
aktuelle Anschrift
Beschluss vom 31. August 2023

Bekannt gemacht am 26. August 2024
Gesamtvollstreckung:
Die Gesamtvollstreckung ist beendet.
Text:
Insolvenzgläubiger iSd § 184a Abs 3 IO werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis spätestens 16. September 2024 bei diesem Gericht anzumelden. Forderung von Gläubigern, denen vertragliche vermögensrechtliche Ansprüche an den Schuldner bei (bis zur) Beendigung der Gesamtvollstreckung zustehen, sind Insolvenzforderungen, wenn sie weder Masseforderungen sind noch aus Verträgen zur Deckung des dringenden Lebensbedarfs stammen, nicht jedoch die Zinsen für diese Forderungen.
Auch Forderungen nach § 184a Abs 3 IO, die später als vierzehn Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung angemeldet werden, werden im Verteilungsverfahren nicht berücksichtigt (analoge Anwendung des § 107 Abs 1 letzter Satz IO).
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: Quote von 18,051261 % (bei Annahme des Zahlungsplans) bzw.
Quote von 18,384117 % (bei Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens)

Tagsatzung:
Datum: 16.09.2024
um: 09.30 Uhr
Ort: Zimmer 37, OG
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Quote: monatliche EUR 1.900,00 x 14mal/jährlich x drei Jahre, ca. Quote: 3,55 %.
Die Konkretisierung der Quote, bzw. Festlegung des Auszahlungsmodus erfolgt in der Tagsatzung.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Das Abschöpfungsverfahren wurde als Tilgungsplan, in eventu als Abschöpfungsplan beantragt.
Beschluss vom 26. August 2024

Bekannt gemacht am 16. September 2024
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Verteilungsquote: 18,390796 %
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt: 4,24 % (Basis für die Quotenberechnung ist die festgestellte Insolvenzforderung ohne Berücksichtigung des Zuweisungsbetrages aus der Verteilung), zahlbar in vier gleichen jährlichen Raten, Fälligkeit: jeweils fällig bis 20. September eines jeden Jahres, beginnend mit 20. September 2025, letzte Rate bis 20. September 2028, Nachfrist bei Zahlungsverzug iSd § 156a Abs 2 IO (Nachfrist: 14 Tage).
Die Masseforderungen sind bei sonstiger Nichtigkeit des Zahlungsplans vom Schuldner bis 20. November 2024 zu bezahlen.

Bestätigung:
Der am 16.09.2024 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 16. September 2024

Bekannt gemacht am 7. Oktober 2024
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 20.09.2028
Beschluss vom 7. Oktober 2024

Bekannt gemacht am 11. Oktober 2024
Text:
I) Einleitung der Nachtragsverteilung
Folgendes Vermögen des Schuldners wird in die Insolvenzmasse einbezogen und die Nachtragsverteilung darüber eingeleitet. Früher erworbene Rechte Dritter werden dadurch nicht berührt.

a) Vermögensmasse zur Nachtragsverteilung
Restforderung aus Vergleich der Insolvenzmasse mit SolOcean GmbH (Termsheet laut Beschluss des Gläubigerausschusses vom 17. Mai 2023) über EUR 400.000,00 (unverzinst), dies betrifft vier halbjährliche Raten zu je EUR 55.606,88 fällig jeweils bis 01. Jänner 2025, 1. Juli 2025, 1. Jänner 2026, 1. Juli 2026

b) Drittschuldner
SolOcean GmbH, 1230 Wien, Vorarlberger Allee 38 (FN 510865y)

II) Doppelverbot und Wiederbestellung des Masseverwalters
Dem Schuldner wird mit Zustellung dieses Beschlusses das Verfügungsrecht über diese Vermögensmasse - insbesondere das Recht zur Einziehung - entzogen. Dem Drittschuldner wird die Auszahlung der einbezogenen Vermögensmasse an den Schuldner verboten.

Zur Realisierung, Verwertung, Einziehung der Vermögensmasse und Durchführung der Nachtragsverteilung wird zum Masseverwalter
Dr. iur. Eva Meusburger-Streicher, MBA
Rechtsanwältin
4020 Linz, Landstraße 115/3
Tel: 0732/776604-0, Fax: 0732/776604-20
E-Mail: insolvenz@m-law.at
wiederbestellt.
Beschluss vom 10. Oktober 2024

Bekannt gemacht am 16. Jänner 2025
Text:
Genehmigung der Nachtragsverteilung betreffend die 4. Rate iSd der Anordnung vom 10. Oktober 2024, 2 S 14/22d-125.
Die Quote beträgt 2,184541 %.
Beschluss vom 16. Jänner 2025
Ausdruck vom: 09.05.2025 12:17:14 MESZ