LG Steyr (499), Aktenzeichen 14 S 36/26f
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
507943a
Bekannt gemacht am 27. Oktober 2026
- Firmenbuchnummer:
- FN 507943a
- Schuldner:
- GE Gastro GmbH
Kaserngasse 1a
4400 Steyr
FN 507943a
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 28.10.2026
Anmeldungsfrist: 29.12.2026
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Sanierungsverwalter:
- KASSMANNHUBER Heinz Mag.Dr.
Stelzhamerstraße 11
4400 Steyr
Tel.: 07252/50 300, Fax: 07252/50 300-50
E-Mail: office@sks-law.at
- Sanierungsverwalterstellvertreter:
- FREILINGER Gerwin Mag.
Stelzhamerstraße 11
4400 Steyr
Tel.: 07252/50300, Fax: 07252/50300-50
E-Mail: office@sks-law.at
- Text:
- Dieser Konkurs ist ein Hauptkonkurs gem. Art. 3 Abs. 1 EuInsVO.
- Text:
- Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
- Tagsatzung:
- Datum: 12.01.2027
um: 13.30 Uhr
Ort: 2. Stock, Saal 2
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 26.01.2027
um: 13.30 Uhr
Ort: 2. Stock, Saal 2
Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen
eine Quote von insgesamt 30 % innerhalb von 2 Jahren, dies in 5 Raten je 6 %.
6 % der offenen Forderungen werden demnach als Barquote ausgeschüttet, 6 %
binnen 6 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans, 6% binnen 12 Monaten
nach Annahme des Sanierungsplans, 6% binnen 18 Monaten nach Annahme des
Sanierungsplans, und weitere 6 % binnen 24 Monaten nach Annahme des
Sanierungsplans.
Beschluss vom 27. Oktober 2026
Ausdruck vom: 28.10.2026 07:14:56 MEZ
