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114367m

Bekannt gemacht am 28. Juni 2021
Firmenbuchnummer:
FN 114367m
Schuldner:
Invest-Finance Vermögensverwaltung u. Versicherungsmakler GesmbH
Am Wassersprung 2
2361 Laxenburg
FN 114367m
Text:
Beschluss

Der Masseverwalter hat am 27.5.2021 mitgeteilt, dass ein weiterer Betrag in der Höhe von EUR 5.838,31 an die Gläubiger zur Verteilung gelangt. Mit der Bekanntgabe legte er einen Nachtragsverteilungsentwurf gem. § 138 IO vor. Nach dieser Bestimmung werden Gläubiger, die weniger als EUR 10,-- erhalten würden in der Nachtragsverteilung nicht berücksichtigt, die übrigen Gläubiger erhalten auf ihre offene Forderung eine weitere Quote von rund 0,1%.
In den Verteilungsentwurf kann binnen 3 Wochen Einsicht genommen und gegen diesen Widerspruch erhoben werden. Im Falle der Nichtäußerung wird der Verteilungsentwurf antragsgemäß gerichtlich genehmigt.
Beschluss vom 25. Juni 2021

Bekannt gemacht am 15. Juli 2021
Text:
BESCHLUSS

Der Nachtragsverteilungsentwurf des Masseverwalters wird mangels Widerspruches der Gläubiger konkursgerichtlich genehmigt. Der Masseverwalter hat die Verteilung binnen 14 Tagen nach Rechtskraft dieses Beschlusses zu vollziehen und den Vollzug dem Gericht nachzuweisen.
Beschluss vom 15. Juli 2021

Bekannt gemacht am 27. Februar 2026
Schuldner:
Invest-Finance Vermögensverwaltung u. Versicherungsmakler GesmbH
Am Wassersprung 2
2361 Laxenburg
FN 114367m
Masseverwalter:
Viehböck Breiter Schenk Nau & Linder Rechtsanwälte GmbH & Co KG
Bahnhofsplatz 1a/Stg. I/Top 5
2340 Mödling
Tel.: 02236/22 050, Fax: 02236/49 239
E-Mail: office@vbsn.at
Text:
BESCHUSS

Zur Masseverwalterin wird bestellt, Rechtsanwältin Mag. Maria-Christina Nau, Bahnhofsplatz 1a/Stg. I/Top 5.

Die Masseverwalterin hat am 21.1.2026 mitgeteilt, dass ein weiterer Betrag in der Höhe von EUR 8.257,97 an die Gläubiger zur Verteilung gelangt. Mit der Bekanntgabe legte er einen Nachtragsverteilungsentwurf gem. § 138 IO vor. Nach dieser Bestimmung werden Gläubiger, die weniger als EUR 10,-- erhalten würden in der Nachtragsverteilung nicht berücksichtigt, die übrigen Gläubiger erhalten auf ihre offene Forderung eine weitere Quote von ca. 0,2%.
In den Verteilungsentwurf kann binnen 14 Tagen Einsicht genommen und gegen diesen Widerspruch erhoben werden. Im Falle der Nichtäußerung wird der Verteilungsentwurf antragsgemäß gerichtlich genehmigt.
Beschluss vom 24. Februar 2026

Bekannt gemacht am 17. März 2026
Text:
BESCHLUSS

Der Nachtragsverteilungsentwurf der Masseverwalterin vom 21.1.2026 wird mangels Widerspruches der Gläubiger konkursgerichtlich genehmigt. Die Entlohnung der Masseverwalterin und die Belohnungansprüche werden antragsgemäß bestimmt. Die Masseverwalterin hat die Verteilung binnen 14 Tagen nach Rechtskraft dieses Beschlusses zu vollziehen und den Vollzug dem Gericht nachzuweisen.
Beschluss vom 16. März 2026
Ausdruck vom: 26.03.2026 17:20:59 MEZ