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12.10.1979

Bekannt gemacht am 5. Mai 2026
Schuldner:
Nagy
Vorname:
Zsolt
Hetzendorfer Straße 61-63 /3 /8
1120 Wien
Gebdat: 12.10.1979
Gastgewerbe in der Betriebsart Konditorei/ Eissalon
BO: Breitenfurter Straße 1/2/3+4, 1120 Wien
Josefstädter Straße 73/ Top 1, 1080 Wien
Weißgerberlände 26, 1030 Wien
Martinstraße 2, 3400 Klosterneuburg
Masseverwalter:
ROHRINGER Denise MMag.
Landstraßer Hauptstraße 1/2
1030 Wien
Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33
E-Mail: kanzlei@riel.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.05.2026
Anmeldungsfrist: 18.06.2026
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 02.07.2026
um: 10.15 Uhr
Ort: Saal 1712, 17. Stock
Prüfungstagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen.
Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter und Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet.
Beschluss vom 5. Mai 2026

Bekannt gemacht am 14. Mai 2026
Text:
Die zwei Betriebsstandorte
1080 Wien,Josefstädter Straße 73/Top 1
und 3400 Klosterneuburg, Martinstraße 2
betreffen die Eis & Mehr Gastro KG.
Beschluss vom 13. Mai 2026

Bekannt gemacht am 2. Juli 2026
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Tagsatzung:
Datum: 18.08.2026
um: 10.30 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 2. Juli 2026

Bekannt gemacht am 22. Juli 2026
Verlegung:
Die für den 18.08.2026, 10.30 Uhr, Zi. 1703, 17. Stock anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 20.08.2026
um: 11.30 Uhr
Ort: Saal 1712, 17. Stock

Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 20.08.2026
um: 11.30 Uhr
Ort: Saal 1712, 17. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Quote von 20 %
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 21. Juli 2026

Bekannt gemacht am 20. August 2026
Tagsatzung:
Datum: 17.09.2026
um: 10.30 Uhr
Ort: Saal 1712, 17. Stock
ERSTRECKUNG

Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Quote von 20 %
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 20. August 2026

Bekannt gemacht am 17. September 2026
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: 1. Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine Quote von 80%,
zahlbar wie folgt:
a. eine Barquote von 5% innerhalb von 14 Tagen ab rechtskräftiger
Bestätigung des Sanierungsplanes,
b. weitere 40% innerhalb von 12 Monaten und
c. 35% innerhalb von 24 Monaten, jeweils ab Annahme des
Sanierungsplanes.
2. Als Voraussetzungen für die Bestätigung des Sanierungsplanes wird
Folgendes vereinbart:
a. Erlag der Entlohnung der Masseverwalterin, der Belohnung der
Gläubigerschutzverbände und der gerichtlichen Pauschalgebühr auf
dem Insolvenzanderkonto
b. Erlag der Barquote von 5% auf dem Anderkonto
c. Einhaltung der Bestimmungen gem. § 152a Abs 1 Z 2 IO
(Masseforderungen)
3. Der Schuldner erklärt seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung,
dass aufgrund des zu GZ 5 S 74/26f des Handelsgerichtes Wien
angenommenen, rechtskräftig bestätigten Sanierungsplans, ohne sein
weiteres Wissen und ohne seine weitere Einwilligung
a. zugunsten der Gläubiger ein Pfandrecht iSd § 157h Abs 3 IO im
Höchstbetrag von EUR 380.000,00 zur Sicherung der Erfüllung des
Sanierungsplans zu GZ 5 S 74/26f des Handelsgerichtes Wien
ob der unter
BLNR 16 und 17 der Liegenschaft EZ 1215 GB 01305 Meidling
eingetragenen Anteile des Zsolt Nagy, geb. 12.10.1979,
einverleibt, sowie die alleinige Berechtigung der zu 5 S 74/26f des
Handelsgerichtes Wien bestellten Treuhänderin, über die Hypothek mit
Wirkung für und gegen die Gläubiger zu verfügen, angemerkt wird.
b. die Insolvenzverwalterin MMag. Denise Rohringer zur Treuhänderin der
Gläubiger bestellt wird, mit dem Auftrag,
für den Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Teilquote
auch nur eines einzelnen Gläubigers die Liegenschaft zugunsten der
Gläubiger zu verwerten und den verbleibenden, zugewiesenen Erlös
wie folgt zu verteilen:
1. Kosten der Verwertung
2. Entlohnung der Treuhänderin
3. Die über 1. und 2. hinausgehenden Beträge an die
unbesicherten Gläubiger
c. Eine Überwachung der Sanierungsplanerfüllung gem. § 157 IO wird
nicht vereinbart.
d. Die Entlohnung der Treuhänderin erfolgt vorrangig vor den
unbesicherten Insolvenzgläubigern.
e. Die Kosten der Eintragung des Pfandrechtes trägt der Schuldner.
f. Die Kosten der Verwertung trägt vorab der Schuldner, welche ihm aus
den Verwertungserlösen vorrangig zu refundieren sind.

Sanierungsplanbestätigung:
Der am 17.09.2026 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 17. September 2026
Ausdruck vom: 25.09.2026 14:48:17 MESZ