BG Innere Stadt Wien (001), Aktenzeichen 65 S 60/15d
Schuldenregulierungsverfahren
26.02.1972
Bekannt gemacht am 29. Februar 2016
- Schuldner:
- Obradovic
- Vorname:
- Disanka
Muhrhoferweg 13/14/20
1110 Wien
Gebdat: 26.02.1972
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 29.02.2016
Anmeldungsfrist: 11.05.2016
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Tagsatzung:
- Datum: 25.05.2016
um: 08.00 Uhr
Ort: 4. OG. Zimmer 428
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 54,2962 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: in 84 gleich großen Teilquoten zu je 0,6464 %; die erste Teilquote ist innaerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate; Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 29. Februar 2016
Bekannt gemacht am 6. Juli 2016
- Tagsatzung:
- Datum: 16.11.2016
um: 09.30 Uhr
Ort: 4. OG. Zimmer 428
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 35,8400 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: in 84 gleich großen Teilquoten zu je 0,4260 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate; Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 6. Juli 2016
Bekannt gemacht am 16. November 2016
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Beteiligter:
- ASB Schuldnerberatung GmbH
.
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 16.11.2016 eingeleitet.
Beschluss vom 16. November 2016
Bekannt gemacht am 23. Jänner 2017
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 19. Dezember 2016
Bekannt gemacht am 13. Mai 2019
- Überweisung:
- Verfahren abgetreten an: 64S 35 /19d
Beschluss vom 13. Mai 2019
Ausdruck vom: 27.07.2024 17:18:55 MESZ