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25.12.1980

Bekannt gemacht am 13. August 2020
Schuldner:
Heinrich
Vorname:
Christian
Großwilfersdorf 235
8263 Großwilfersdorf
Gebdat: 25.12.1980
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.08.2020
Anmeldungsfrist: 28.10.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 12.11.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: EG, Verhandlungssaal 3
1. Gläubigerversammlung

Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Den Gläubigern wird zur gänzlichen Entschuldung ein Betrag von EUR 1.176,00 als Jahresrate für den Zeitraum von 5 Jahren = EUR 5.880,00 zu deren anteiliger Befriedigung angeboten. Dies entspricht ausgehend von den derzeit angenommenen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 2,568.040,17 einer Quote von 0,228968 %, wobei die 1. Jahresquote innerhalb von 4 Wochen ab rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplans fällig ist. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Die 2. Jahresquote ist innerhalb von einem Jahr ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die 3- Jahresquote innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Zahlungsplans, die 4- Jahresquote innerhalb von drei Jahren ab Annahme des Zahlungsplans und die 5. und letzte Jahresquote innerhalb von 4 Jahren ab Annahme des Zahlungsplans.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Der Schuldner ist ermächtigt, über sein Lohn/Gehaltskonto bei der Hypobank Steiermark frei zu verfügen.
Beschluss vom 13. August 2020

Bekannt gemacht am 2. November 2020
Verlegung:
Die für den 12.11.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 23.11.2020
um: 09.30 Uhr
Ort: EG, Verhandlungssaal 3

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 2. November 2020

Bekannt gemacht am 30. November 2020
Masseverwalter:
Dr. Michael AXMANN Rechtsanwalt
Kalchberggasse 10/I
8010 Graz
Tel.: 0316/83 25 15, Fax: 0316/816778
E-Mail: office@anwalt-graz.info
Insolvenzverwalter für einen beschränkten Teilbereich
Text:
Dem Schuldner wird die Eigenverwaltung beschränkt.

Der Geschäftskreis des Masseverwalters ist auf folgende Tätigkeiten beschränkt:
- Prüfung der bestrittenen Forderungen sowie der allenfalls künftig einlangenden Forderungsanmeldungen.
- Erhebung der Vermögenslage
- Prüfung, ob dem Schuldner ein höheres Entgelt zusteht (der Schuldner stellt seine Gewerbeberechtigungen zur Verfügung)
- Prüfung von Anfechtungsansprüchen (insbesondere aufgrund der Übertragung des Gesellschaftsanteiles bzw. aufgrund der ehemaligen selbstständigen Tätigkeit)
- Prüfung der geltend gemachten Absonderungsansprüche (insbesondere aufgrund der Wertpapiere).
Beschluss vom 30. November 2020

Bekannt gemacht am 23. Dezember 2020
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Alpenländischer Kreditorenverband, Pestalozzistraße 1, 8010 Graz
2. Kreditschutzverband von 1870, Wielandgasse 14-16, 8010 Graz
3. ÖVC Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-30, Bauteil 4

Beschluss vom 21. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 10. August 2021
Tagsatzung:
Datum: 08.11.2021
um: 09.50 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 03/Erdgeschoß
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Den Gläubigern wird zur gänzlichen Entschuldung ein Betrag von EUR 56.000,00 in Form von 70 monatlichen Raten zu je EUR 800,00 zu deren anteiliger Befriedigung angeboten. Dies entspricht ausgehend von den unbedingt und bedingt anerkannten Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 2,960.890,31 einer Quote von 1,89132 % gesamt, wobei die erste Teilquote von EUR 800,00 (0,02701%) innerhalb von 4 Wochen ab rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplans fällig ist und die weiteren Teilquoten von EUR 800,00 (0,02701%) monatlich zur Ausschüttung gelangen. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14Tage.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 9. August 2021

Bekannt gemacht am 8. November 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 2,00 % ihrer Forderungen in 70 monatlichen Teilquoten wie folgt: die erste Teilquote ist innerhalb von 4 Wochen ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 69 Teilquoten jeweils 1 Monat danach.

Bestätigung:
Der am 08.11.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 8. November 2021

Bekannt gemacht am 6. Dezember 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 03.08.2027
Beschluss vom 6. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 13. Dezember 2021
Text:
Das Ende der Zahlungsfrist lautet richtig: 03.10.2027
Beschluss vom 13. Dezember 2021
Ausdruck vom: 26.04.2024 14:32:43 MESZ