HG Wien (007), Aktenzeichen 6 S 140/25t
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
460472s
Bekannt gemacht am 8. Oktober 2025
- Firmenbuchnummer:
- FN 460472s
- Schuldner:
- Herbststraße 35 Immobilienentwicklungs GmbH
Herbststraße 35/13/14
1160 Wien
FN 460472s
früher: AVORIS scarlet GmbH
davor: AVORIS Kreisel360 Industrie GmbH
früher: Karlsgasse 15/Top 5, 1040 Wien
davor: Margaretenstraße 28, 1040 Wien
- Masseverwalter:
- ENGELHART Thomas Dr.
Esteplatz 4
1030 Wien
Tel.: 712 33 30, Fax: 712 33 30-30
E-Mail: engelhart@engelhart.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.10.2025
Anmeldungsfrist: 02.12.2025
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
- Tagsatzung:
- Datum: 16.12.2025
um: 12.30 Uhr
Ort: Zi. 1701
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 13.01.2026
um: 12.30 Uhr
Ort: Zi. 1701
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 100% binnen 2 Jahren
Schlussrechnungstagsatzung
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Text:
- Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen.
Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter, Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet
Beschluss vom 8. Oktober 2025
Bekannt gemacht am 17. Dezember 2025
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 16. Dezember 2025
Bekannt gemacht am 13. Jänner 2026
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 100% Quote, zahlbar innerhalb von 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans.
Bestätigungsvoraussetzung ist der Erlag der Barquote sowie sämtlicher Masse- und Verfahrenskosten auf dem Anderkonto des Insolvenzverwalters bis zum 5.2.2026.
Beschluss vom 13. Jänner 2026
Bekannt gemacht am 4. Februar 2026
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 13.01.2026 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 4. Februar 2026
Bekannt gemacht am 25. Februar 2026
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 12.01.2028
Beschluss vom 25. Februar 2026
Ausdruck vom: 19.10.2026 11:13:10 MESZ
