BG Leoben (603), Aktenzeichen 15 S 33/17i
Schuldenregulierungsverfahren
15.07.1987
Bekannt gemacht am 13. November 2017
- Schuldner:
- Herler
- Vorname:
- Stefan
technischer Assistent
Sixtgasse 18/2
8700 Leoben
Gebdat: 15.07.1987
- Text:
- Schuldnervertreter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47, 8020 Graz
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 13.11.2017
Anmeldungsfrist: 31.01.2018
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Text:
- Der Schuldner ist berechtigt, über die vom Drittschuldner Cineplexx Kinobetriebe GmbH, Siebensterngasse 37, 1070 Wien auf das Gehaltskonto IBAN: AT36 2081 5000 0108 7246, BIC: STSPAT2GXXX bei der Bank Steiermärksiche Bank und Sparkassen AG, Am Sparkassenplatz 4, 8010 Graz überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
- Tagsatzung:
- Datum: 28.02.2018
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 138 / 1. Stock
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 42,63 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
42,63 % in Form von 6 Teilquoten zu je 7,105 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechts fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 13. November 2017
Bekannt gemacht am 22. Februar 2018
- Verlegung:
- Die für den 28.02.2018 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 14.03.2018
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 138 / 1. Stock
Beschluss vom 22. Februar 2018
Bekannt gemacht am 14. März 2018
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 42,63 % ihrer Forderungen in 6 gleich großen Halbjahresraten, beginnend 6 Monate nach Wegfall des vertraglichen Pfandrechtes, spätestens somit am 1.6.2020, die weiteren Teilquoten jeweils 6 Monate danach (spätestens bis zum 1.12. und 1.6. der Folgejahre), die letzte Teilquote somit spätestens bis zum 1.12.2022. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
- Bestätigung:
- Der am 14.03.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 14. März 2018
Bekannt gemacht am 9. April 2018
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 01.02.2022
Beschluss vom 9. April 2018
Bekannt gemacht am 10. November 2020
- Text:
- "Antrag auf Stundung der Zahlungsplanraten eingelangt.
Wesentlicher Inhalt:
Begehrt wird die Stundung der Zahlungsplanraten für einen Zeitraum von 6 Monaten, sodass die nächste Rate statt am 1.12. erst am 1.6.2021 fällig ist."
Beschluss vom 10. November 2020
Bekannt gemacht am 1. Dezember 2020
- Text:
- Die Stundung der Zahlungsplanraten wird bewilligt.
Wesentlicher Inhalt:
Die zur Erfüllung des Zahlungsplans vereinbarte nächste Rate ist statt am 1.12.2020 erst am 1.6.2021 fällig, wobei sich auch die nächsten Zahlungstermine, als auch der Zahlungsplanzeitraum um den Zeitraum dieses Aufschubes (6 Monate) verschieben bzw.verlängert.
Beschluss vom 1. Dezember 2020
Bekannt gemacht am 22. Dezember 2020
- Text:
- "Die Stundung der Zahlungsplanraten ist rechtskräftig."
- Zahlungsplan:
- ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 01.06.2023
Beschluss vom 22. Dezember 2020
Ausdruck vom: 26.04.2024 21:12:21 MESZ