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05.06.1980

Bekannt gemacht am 26. Mai 2026
Schuldner:
Markl
Vorname:
Roman
Gastwirtschaft
Jägerhausgasse 5
2320 Schwechat
Gebdat: 05.06.1980
weitere Geschäftsanschrift
Palffygasse 6, 1170 Wien
Wohnanschrift
Brauhausstraße 16b/Stg. 3/7, 2320 Schwechat
Masseverwalter:
KLEIN Robert Dr.
Spiegelgasse 10
1010 Wien
Tel.: 01/513 99 39, Fax: 01/513 99 39 30
E-Mail: office@insolvenzordnung.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 27.05.2026
Anmeldungsfrist: 12.08.2026
Tagsatzung:
Datum: 26.08.2026
um: 10.00 Uhr
Ort: Saal 9
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Text:
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen.
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
Nichtbeachtung der Anmeldefrist kann zu Kostenersatzpflicht (EUR 60,-) und/oder Nichtberücksichtigung bei der Verteilung führen.
In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich.
Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder rechtsanwaltlich oder notariell vertreten lassen.
Text:
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:

Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens sowie Terminanberaumungen und -verlegungen können kostenlos in der Insolvenzdatei, die unter der URL www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 26. Mai 2026

Bekannt gemacht am 13. August 2026
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 13. August 2026

Bekannt gemacht am 27. August 2026
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Text:
Dem Schuldner wird über seinen/ihren Antrag zur Einbringung eines Sanierungsplanantrags eine Frist bis 09.09.2026 eingeräumt.
Beschluss vom 26. August 2026

Bekannt gemacht am 6. Oktober 2026
Tagsatzung:
Datum: 11.11.2026
um: 11.10 Uhr
Ort: Saal 9
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 100 % binnen 2 Jahren. Der Insolvenzverwalter erachtet diese Quote als angemessen und erfüllbar und regt an die Sanierungsplanerfüllung durch eine Höchstbetragshypothek gemäß § 157h Abs. 3 IO in angemessener Höhe auf einer schuldnerischen Liegenschaft abzusichern.
Beschluss vom 5. Oktober 2026
Ausdruck vom: 23.10.2026 03:03:36 MESZ