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24.01.1995

Bekannt gemacht am 18. März 2022
Schuldner:
KEIK
Vorname:
Hasan
Schörgenhubstraße 43
4030 Linz
Gebdat: 24.01.1995
(privat) und Pluskaufstraße 7, 4061 Pasching (Betrieb), Gastronomie
Masseverwalter:
MEUSBURGER-STREICHER Eva-Katrin Dr.
Neutorgasse 6/2
4020 Linz
Tel.: 0732/77 66 04-0, Fax: 0732/77 66 04-20
E-Mail: iv-meusburger@mw-ra.at
Masseverwalterstellvertreter:
WEIXLBAUMER, MBA Markus Mag.
Neutorgasse 6, 2. Stock
4020 Linz
Tel.: 0732/77 66 04, Fax: 0732/77 66 04-20
E-Mail: iv-weixlbaumer@mw-ra.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.03.2022
Anmeldungsfrist: 03.05.2022
Tagsatzung:
Datum: 17.05.2022
um: 09.15 Uhr
Ort: Videokonferenz mittels Zoom
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 21.06.2022
um: 08.50 Uhr
Ort: Videokonferenz mittels Zoom
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 % ihrer Forderungen, zahlbar in 2 Jahren jeweils ab Annahme des Sanierungsplans.
Text:
Die Tagsatzung vom 17.05.2022, 09.15 Uhr und 21.06.2022, 08.50 Uhr wird nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz abgehalten (§ 3 Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz). Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter ein gesondertes schriftliches Ersuchen um Ladung unter gleichzeitiger Nennung einer E-Mail-Adresse bis spätestens 13.05.2022 und 17.06.2022 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text:
Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
Beschluss vom 18. März 2022

Bekannt gemacht am 30. März 2022
Text:
Das Geburtsdatum des Schuldners lautet richtig 01.08.1995.
Beschluss vom 30. März 2022

Bekannt gemacht am 13. April 2022
Text:
Aufgrund der verbesserten Corona-Infektionslage finden die Tagsatzungen vom 17.05.2022, 09.15 Uhr und 21.06.2022, 08.50 Uhr wieder in Präsenz im Saal 522, 5. Stock, Landesgericht Linz statt.
Beschluss vom 13. April 2022

Bekannt gemacht am 17. Mai 2022
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 17. Mai 2022

Bekannt gemacht am 21. Juni 2022
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20% wie folgt:
15,53% binnen 1 Monat ab Annahme
4,47% binnen 1 Jahr ab Annahme, je nicht vor Rechtskraft der Bestätigung

Beschluss vom 21. Juni 2022

Bekannt gemacht am 22. Juni 2022
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 21.06.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 % wie folgt:

a) 15,53 % binnen 1 Monat ab Annahme, wobei die Ausschüttung hinsichtlich der angemeldeten Insolvenzforderungen durch die Insolvenzverwalterin erfolgt.
b) 4,47 % binnen 1 Jahr ab Annahme, je nicht vor Rechtskraft der Bestätigung.
Beschluss vom 22. Juni 2022

Bekannt gemacht am 15. Juli 2022
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 21.06.2023
Beschluss vom 15. Juli 2022
Ausdruck vom: 03.05.2024 17:12:40 MESZ