LG Linz (458), Aktenzeichen 17 S 54/24a
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
530857y
Bekannt gemacht am 2. April 2024
- Firmenbuchnummer:
- FN 530857y
- Schuldner:
- ATG Agrartechnikgeräte GmbH
Poststraße 2
4063 Hörsching
FN 530857y
Handel mit und Service von Agrar- und Forstmaschinen
- Sanierungsverwalter:
- LINDNER Rene Mag.
Am Winterhafen 11
4020 Linz
Tel.: 0732/78 40 80-0, Fax: 0732/78 40 80-4
E-Mail: insolvenz@ra-hlp.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 03.04.2024
Anmeldungsfrist: 14.06.2024
- Tagsatzung:
- Datum: 23.04.2024
um: 08.30 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 28.06.2024
um: 09.20 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 30-%ige Quote, davon 10 % binnen 4 Wochen ab Annahme des Sanierungsplans, jedoch nicht vor Rechtskraft seiner Bestätigung (= Aufhebung des Insolvenzverfahrens); Weitere 10 % binnen 12 Monaten ab Annahme und weitere 10 % binnen 24 Monaten.
Die Ausschüttung der 1. Quote an die Insolvenzgläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erfolgt durch den Insolvenzverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen und nach Maßgabe dieses Sanierungsplans.
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
- Text:
- Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
Beschluss vom 2. April 2024
Bekannt gemacht am 4. April 2024
- Text:
- Die Eigenverwaltung der Schuldnerin wird eingeschränkt wie folgt:
Nachstehende Rechtshandlungen der Schuldnerin können nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters vorgenommen werden:
1. Führung von Rechtsstreitigkeiten und sonstigen Verfahren bei Gerichten und Behörden
2. Abschluss von Arbeitsverträgen einschließlich Erklärung und Erfüllung von Wiedereinstellungszusagen
3. Abschluss und Beendigung von Dauerschuldverhältnissen
4. Abschluss von Kredit- und Giroverträgen
5. Abwicklung des Zahlungsverkehres
6. Erwerb von Gegenständen, die aktivierungspflichtes Anlagevermögen oder Umlaufvermögen darstellen mit Beschaffungskosten größer EUR 7.000,00
7. Betreibung der Altforderungen
Beschluss vom 4. April 2024
Bekannt gemacht am 23. April 2024
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 23. April 2024
Bekannt gemacht am 28. Juni 2024
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 28.06.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 30-%ige Quote, davon 10 % binnen 4 Wochen ab Annahme des Sanierungsplans, jedoch nicht vor Rechtskraft seiner Bestätigung (= Aufhebung des Insolvenzverfahrens); Weitere 10 % binnen 12 Monaten ab Annahme und weitere 10 % binnen 24 Monaten.
Beschluss vom 28. Juni 2024
Bekannt gemacht am 25. Juli 2024
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 28.06.2026
Beschluss vom 25. Juli 2024
Ausdruck vom: 19.10.2026 11:51:06 MESZ
