BG Innere Stadt Wien (001), Aktenzeichen 68 S 37/22d
Schuldenregulierungsverfahren
30.08.1979
Bekannt gemacht am 18. Oktober 2022
- Schuldner:
- Ibrahim
- Vorname:
- Marie
Leonhardgasse 2-10/9/2
1030 Wien
Gebdat: 30.08.1979
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.10.2022
Anmeldungsfrist: 28.11.2022
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 19.12.2022
um: 11.00 Uhr
Ort: 4. OG. Zimmer 421
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 3,21 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: in 36 gleich großen Teilquoten zu je 0,08917 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 35 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate; Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Tilgungsplan
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 18. Oktober 2022
Bekannt gemacht am 19. Dezember 2022
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 20 %, zahlbar innerhalb von 5 Jahren, in 60 Teilquoten. Die erste Rate ist am 15.02.2023 fällig, alle weiteren Raten sind jeweils am 15. der Folgemonate fällig. Die letzte Rate ist am 15.01.2028 fällig. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
- Bestätigung:
- Der am 19.12.2022 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 19. Dezember 2022
Bekannt gemacht am 10. Jänner 2023
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.01.2028
Beschluss vom 10. Jänner 2023
Bekannt gemacht am 26. März 2024
- Text:
- Der am 19.12.2022 zu GZ 68 S 37/22 d - 14 bestätigte Zahlungsplan wird gemäß § 196 Abs. 1 IO iVm § 158 Abs. 2 IO für nichtig erklärt.
Beschluss vom 25. März 2024
Bekannt gemacht am 28. März 2024
- Text:
- Die am 25.3.2024 vorgenommene Einschaltung in die Ediktsdatei hat richtig zu lauten wie folgt:
Der am 19.12.2022 zu GZ 68 S 37/22d-14 bestätigte Zahlungsplan wird gemäß § 196 Abs. 2 IO (anstatt § 196 Abs. 1 IO) iVm. § 158 Abs. 2 IO für nichtig erklärt.
Beschluss vom 28. März 2024
Ausdruck vom: 12.07.2025 14:31:41 MESZ