BG Fürstenfeld (622), Aktenzeichen 19 S 49/18d
Schuldenregulierungsverfahren
20.10.1993
Bekannt gemacht am 12. Oktober 2018
- Schuldner:
- Jokesch
- Vorname:
- Kevin
Schulplatz 12
8225 Pöllau bei Hartberg
Gebdat: 20.10.1993
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 13.10.2018
Anmeldungsfrist: 15.12.2018
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Tagsatzung:
- Datum: 11.01.2019
um: 09.15 Uhr
Ort: ID
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderung handelt, eine Quote von 20 %, und zwar 10 % bar, zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes, die restlichen 10 % in zwei gleichen aufeinander folgenden Raten; 24, 48 Monate nach Annahme des Sanierungsplans. Insolvenzgläubiger werden im Sanierungsplan gleichbehandelt.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Text:
- Hinweis für die Bank: Der Schuldner ist berechtigt, über Gehaltseingänge bzw. einkommensähnliche Beträge (Unterhalt, Beihilfen uä) auf dem Girokonto frei zu verfügen (auch daueraufträge oä).
Beschluss vom 12. Oktober 2018
Bekannt gemacht am 2. September 2019
- Tagsatzung:
- Datum: 24.10.2019
um: 09.30 Uhr
Ort: Bezirksgericht Fürstenfeld, Zimmer 102, 1.Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 30 %, und zwar 10 % bar, zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, die restlichen 20 % in zwei gleichen aufeinander folgenden Raten zu je 10 %; 24, 48 Monate nach Annahme des Sanierungsplans. Insolvenzgläubiger werden im Sanierungsplan gleichbehandelt.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 2. September 2019
Bekannt gemacht am 24. Oktober 2019
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 30 % ihrer Forderungen, davon 10 % in Form einer Barquote zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes, die restlichen 20 % in 4 gleichlautenden jährlichen Teilquoten, zahlbar jeweils 12 , 24, 36 bzw 48 Monate nach Annahme des Sanierungsplanes. Die Barquote ist durch den Schuldnervertreter auszuschütten.
Beschluss vom 24. Oktober 2019
Bekannt gemacht am 27. November 2019
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 24.10.2023
Beschluss vom 27. November 2019
Ausdruck vom: 26.04.2024 14:28:41 MESZ