LG Krems an der Donau (129), Aktenzeichen 9 S 5/23t
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
4425h
Bekannt gemacht am 28. Februar 2023
- Firmenbuchnummer:
- FN 4425h
- Schuldner:
- Der ZuckerBäcker Wolfgang Fröschl e.U. Inh. Fröschl Wolfgang
Hamerlingstraße 11
3910 Zwettl
FN 4425h
- Masseverwalter:
- NOE-NORDBERG Mario Dr.
Hamernikgasse 10
3830 Waidhofen/Thaya
Tel.: 02842/52 5 70, Fax: 02842/52 5 70-4
E-Mail: office@noe-nordberg.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 01.03.2023
Anmeldungsfrist: 12.04.2023
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 26.04.2023
um: 09.00 Uhr
Ort: Saal A / 2. Stock
Prüfungstagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 17.05.2023
um: 09.00 Uhr
Ort: Saal A / 2. Stock
Rechnungslegungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 20%ige Quote, zahlbar wie folgt:
a. 6 % als Barquote zahlbar binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans
b. 7 % binnen 12 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans
c. 7 % binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
- Text:
- Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO).
- Unternehmen:
- Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Teilbereiche Konditorei, Eisproduktion, Brot- und Gebäckausfuhr Endkunden, Gebäckverkauf im Geschäft Hamerlingstraße
Beschluss vom 28. Februar 2023
Bekannt gemacht am 26. April 2023
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 26. April 2023
Bekannt gemacht am 16. Mai 2023
- Verlegung:
- Die für den 17.05.2023 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 17.05.2023
um: 13.15 Uhr
Ort: Saal A / 2. Stock
Beschluss vom 16. Mai 2023
Bekannt gemacht am 19. Mai 2023
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten eine Sanierungsplanquote von 20% zahlbar wie folgt:
eine Barquote von 6% binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes wobei das Erfordernis hiefür einschließlich der zur Bezahlung der offenen Masseforderungen erfolgerlichen Beträge bereits beim IV erliegt
eine Quote von 7% bis längstens 15.05.2024
eine Quote von 7% bis längstens 15.05.2025
Die Nachfrist beträgt 14 Tage
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 17.05.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 17. Mai 2023
Bekannt gemacht am 12. Juni 2023
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.05.2025
Beschluss vom 12. Juni 2023
Ausdruck vom: 11.05.2025 23:44:43 MESZ