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12.11.1967

Bekannt gemacht am 6. Juli 2020
Schuldner:
Dr. Vranic
Vorname:
Dunja
Zahnärztin
1) Praxis: Im Lagerfeld 10/2
8430 Leibnitz
Gebdat: 12.11.1967
2) Wohnung: Nestelberg 5
8452 Großklein
3) Wohnung: Vorgartenstraße 209/22
1020 Wien
Text:
vertreten durch:
Dax Wutzlhofer und Partner Rechtsanwälte GmbH
Wienerstraße 8a
7400 Oberwart
Masseverwalter:
Dr. Gerhard PETROWITSCH Rechtsanwalt
Kadagasse 11
8430 Leibnitz
Tel.: +433452/82 83 7, Fax: +433452/82 83 7-7
E-Mail: office@ra-petrowitsch.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 07.07.2020
Anmeldungsfrist: 24.08.2020
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldefrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeisverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 20.07.2020
um: 10.45 Uhr
Ort: Saal K/Zimmer 205/II. Stock
Erste Gläubigerversammlung
Landesgericht für ZRS Graz, Marburgerkai 49, 8010 Graz
Tagsatzung:
Datum: 07.09.2020
um: 10.45 Uhr
Ort: Saal K/Zimmer 205/II. Stock
Berichts- & Prüfungstagsatzung
Landesgericht für ZRS Graz, Marburgerkai 49, 8010 Graz
Tagsatzung:
Datum: 28.09.2020
um: 11.30 Uhr
Ort: Saal K/Zimmer 205/II. Stock
Sanierungsplan-, besondere Prüfungs- und Schlussrechnungstagsatzung
Landesgericht für ZRS Graz, Marburgerkai 49, 8010 Graz
Text:
Der Sanierungsplanvorschlag lautet im Wesentlichen wie folgt:
Gesamtquote 20 %, und zwar wie folgt: 5 % der offenen Forderungen werden demnach als Barquote ausgeschüttet, 5 % binnen 8 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans, 5 % binnen 16 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans und weitere 5 % binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans.
Beschluss vom 6. Juli 2020

Bekannt gemacht am 5. August 2020
Text:
Die für 28.9.2020 anberaumte Tagsatzung wird wegen einer Terminkollision verlegt auf
Tagsatzung:
Datum: 05.10.2020
um: 11.05 Uhr
Ort: Saal K/Zimmer 205/II. Stock
Besondere Prüfungs-, Schlussrechnungs- und Sanierungsplantagsatzung
Landesgericht für ZRS Graz, Marburgerkai 49, 8010 Graz
Beschluss vom 4. August 2020

Bekannt gemacht am 7. September 2020
Text:
Die Anschrift der Schuldnerin lautet nun wie folgt:
Praxis: Kirchplatz 45, Top 2, 8454 Arnfels
Whg. Kirchplatz 45, Top 6 8454 Arnfeld
Unternehmen:
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 7. September 2020

Bekannt gemacht am 6. Oktober 2020
Tagsatzung:
Datum: 14.12.2020
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer 102/I. Stock, OLG-Festsaal
Erstreckung der Tagsatzung:
Besondere Prüfungs-, Schlussrechnungs- und Sanierungsplantagsatzung
Landesgericht für ZRS Graz, Marburgerkai 49, 8010 Graz
Beschluss vom 5. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 20. Oktober 2020
Text:
Die für 14.12.2020 anberaumte Tagsatzung findet nicht im Zimmer 102/I (Festsaal des OLG) sondern im Zimmer 44/HP (Verhandlungssaal "H") statt.
Beschluss vom 20. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 11. November 2020
Text:
Die für 14.12.2020 anberaumte Tagsatzung wird über Antrag der Schuldnerin abberaumt.
Der neue Termin wird (nach Abklärung der noch offenen Fragen als Basis für die Abstimmung über den Sanierungsplanvorschlag) schriftlich bekanntgegeben.
Beschluss vom 10. November 2020

Bekannt gemacht am 7. Juni 2021
Tagsatzung:
Datum: 05.07.2021
um: 11.10 Uhr
Ort: Saal H, Zimmer 44, HP
besondere Prüfungs-, Sanierungsplans- und erstreckte Sanierungsplanstagsatzung
Landesgericht für ZRS Graz, Marburger Kai 49, 8010 Graz
Beschluss vom 7. Juni 2021

Bekannt gemacht am 29. Juni 2021
Text:
Die Eintragung in der Ediktsdatei wird dahingehend korriert, dass sie wie folgt lautet
5.7.2021 11 Uhr 10 Saal H, Zimmer 44, Hpt.
besondere Prüfungs- Schlussrechnungs- und erstreckte Sanierungsplantagsatzung
Landesgericht für ZRS Graz, Marburgerkai 49, 8010 Graz
Beschluss vom 29. Juni 2021

Bekannt gemacht am 7. Juli 2021
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gesamtquote beträgt 20 %, und zwar wie folgt:
5 % der offenen Forderungen werden demnach als Barquote ausgeschüttet, 5 % binnen 8 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans, 5 % binnen 16 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans und weitere 5 % binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans. Die (Teil) Barquote ist vom Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans auszuschütten.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 6. Juli 2021

Bekannt gemacht am 21. Juli 2021
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 05.07.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Sein wesentlicher Inhalt lautet:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 20 %, und zwar ist eine Barquote von 5 % auszuschütten druch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans sowie sind je 5 % binnen 16 Monaten und binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans von der Schuldnerin zu zahlen.
Das Insolvenzverfahren (Sanierungsverfahren) ist mit dem Eintritt der Rechtskraft dieser Bestätigung a u f g e h o b e n .
Beschluss vom 20. Juli 2021

Bekannt gemacht am 28. Juli 2021
Rekurs:
Gegen den Beschluss vom 20.7.2021 ist ein Rekurs eingelangt.
Beschluss vom 28. Juli 2021

Bekannt gemacht am 29. Juli 2021
Text:
Der Beschluss vom 20.7.2021 (Sanierungsplanbestätigung, ON 53) wird in seinem Punkt 1.) dahin berichtigt, dass dieser zu lauten hat:

"1.) Der am 5.7.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Sein wesentlicher Inhalt lautet:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 20%, und zwar ist eine Barquote von 5% auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans sowie sind je 5% binnen 8 Monaten, binnen 16 Monaten und binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans von der Schuldnerin zu zu zahlen".


BEGRÜNDUNG:
Wie sich auch aus der Einschaltung in der ID vom 6.7.2021 ergibt, hat der am 5.7.2021 angenommene Sanierungsplan den oben dargestellten wesentlichen Inhalt. Der im Beschluss auf Bestätigung des Sanierungsplans enthaltene offensichtliche Schreibfehler (Auslassung der Passage "binnen 8 Monaten") war daher von Amts wegen zu berichtigen.
Beschluss vom 28. Juli 2021

Bekannt gemacht am 30. Juli 2021
Text:
Der Rekurs vom 27.07.2021 wurde zurückgezogen.
Beschluss vom 30. Juli 2021

Bekannt gemacht am 23. August 2021
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 05.07.2023
Beschluss vom 23. August 2021

Bekannt gemacht am 24. August 2021
Text:
Dieser Beschluss ist in Rechtskraft erwachsen.
Graz, am 20.08.2021
Dr. Gabriele Seyffertitz, Richterin

Der Beschluss vom 20.7.2021 (Sanierungsplanbestätigung, ON 53) wird in seinem Punkt 1.) dahin berichtigt, dass dieser zu lauten hat:

"1.) Der am 5.7.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Sein wesentlicher Inhalt lautet:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 20%, und zwar ist eine Barquote von 5% auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans sowie sind je 5% binnen 8 Monaten, binnen 16 Monaten und binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans von der Schuldnerin zu zu zahlen".


BEGRÜNDUNG:
Wie sich auch aus der Einschaltung in der ID vom 6.7.2021 ergibt, hat der am 5.7.2021 angenommene Sanierungsplan den oben dargestellten wesentlichen Inhalt. Der im Beschluss auf Bestätigung des Sanierungsplans enthaltene offensichtliche Schreibfehler (Auslassung der Passage "binnen 8 Monaten") war daher von Amts wegen zu berichtigen.
Beschluss vom 24. August 2021
Ausdruck vom: 26.04.2024 02:45:19 MESZ