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517132p

Bekannt gemacht am 17. November 2025
Firmenbuchnummer:
FN 517132p
Schuldner:
DSA DOOR SYSTEMS GMBH
Wiener Straße 58
7540 Güssing
FN 517132p
(vormals in 7540 Güssing, Wiener Straße 50, und 8020 Graz, Waagner Biro Straße 47/1)
vertreten durch: Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH Niederlassung 7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1/3. OG
Masseverwalter:
DÖRNHÖFER Klaus Dr.
Colmarplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/62468, Fax: 02682/6246899
E-Mail: office@wirhabenrecht.at
Masseverwalterstellvertreter:
MATKOVITS Mirko Mag.
Colmarplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/62468, Fax: 02682/6246899
E-Mail: office@wirhabenrecht.at
Beteiligter:
AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband

Schleifmühlgasse 2
1041 Wien
Tel.: 05 04 100-0, Fax: 05 04 100-1522
Beteiligter:
KREDITSCHUTZVERBAND VON 1870 KOMMERZ WIEN

Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: 050 1870
Beteiligter:
ÖSTERREICHISCHER VERBAND CREDITREFORM

Nußdorfer Lände 23/3. Stock
1190 Wien
Tel.: 01/218 62 20-661, Fax 680
Beteiligter:
ISA Landesgeschäftsst. Burgenland

Wienerstraße 7
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/7403930, Fax: 02682/7403187
E-Mail: insolvenzrecht@akbgld.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 18.11.2025
Anmeldungsfrist: 29.12.2025
Tagsatzung:
Datum: 12.01.2026
um: 11.40 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
vE 11:50 Uhr
Tagsatzung:
Datum: 26.01.2026
um: 10.10 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 20 %, zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages.
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
besondere Prüfungstagsatzung
vE 10:40 Uhr
Text:
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text:
In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. In der Anmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteteten Forderung beigebracht werden können. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter justizonline.gv.at oder www.justiz.gv.at mit dem BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen in doppelter Ausfertigung zu überreichen.Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar.

Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Die Wirksamkeit der Insolvenzeröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 18.11 .2025 ein.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 17. November 2025

Bekannt gemacht am 12. Jänner 2026
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 12. Jänner 2026

Bekannt gemacht am 19. Jänner 2026
Text:
Die Schuldnerin hat den Sanierungsplanantrag zurückgezogen. Die für den 26.01.2026 anberaumten Tagsatzungen finden nicht statt. Das schuldnerische Vermögen wird verwertet. Der Akt liegt auf Kalender Juli 2026.
Bezeichnungsänderung:
Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
Beschluss vom 19. Jänner 2026

Bekannt gemacht am 23. Jänner 2026
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Beschluss vom 23. Jänner 2026

Bekannt gemacht am 26. Februar 2026
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 26. Februar 2026

Bekannt gemacht am 16. März 2026
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 16. März 2026

Bekannt gemacht am 29. April 2026
Masseverwalter:
HAJEK JUN. Peter Dr. MBA
Bischof Stefan Laszlo-Straße 17/GL1
7000 Eisenstadt
Tel.: 0268263108, Fax: 02682631088
E-Mail: eisenstadt@hbw.co.at
Masseverwalterstellvertreter:
WAGNER Michael Mag.
Bischof Stefan Laszlo-Straße 17/GL1
7000 Eisenstadt
Tel.: 0268263108, Fax: 02682631088
E-Mail: eisenstadt@hbw.co.at
Text:
Über Antrag des bisher bestellten Masseverwalters und Masseverwalterstellvertreters wurden mit hg Beschluss vom 29.04.2026 Dr. Klaus Dörnhöfer und Mag. Mirko Matkovits je ihres Amtes enthoben und Dr. Peter Hajek junior zum Masseverwalter und Mag. Michael Wagner zum Masseverwalterstellvertreter bestellt.
Beschluss vom 29. April 2026
Ausdruck vom: 06.10.2026 23:18:40 MESZ