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10.05.1979

Bekannt gemacht am 8. September 2016
Schuldner:
Jus
Vorname:
Markus
Rohrbacherweg 16/3
8430 Tillmitsch
Gebdat: 10.05.1979
Masseverwalter:
Hon.-Prof.Dr. Axel RECKENZAUN Rechtsanwalt
Annenstraße 10/I
8020 Graz
Tel.: +43 316 713353, Fax: +43 316 713353 30
E-Mail: office@boehm-reckenzaun.at
Eröffnung:
Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 08.09.2016
Anmeldungsfrist: 27.10.2016
Text:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ 220a IO)
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 10.11.2016
um: 11.20 Uhr
Ort: Zimmer 230, II. Stock (Saal "L")
Landesgericht für ZRS Graz, Marburgerkai 49, 8010 Graz
Berichts-, bes. Prüfungs-, Sanierungsplan- & Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Der Sanierungsplanvorschlag lautet im Wesentlichen:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 30%, aufgeteilt wie folgend:
5% binnen 14 Tagen nach Rechtskraft und Bestätigung des Sanierungspalns sowie sind zwei weitere Teilquoten zu 12,5% zu bezahlen, wobei die erste binnen 12 Monate ab Annahme fällig wird, die zweite binnen 24 Monaten ab Annahme.
Beschluss vom 8. September 2016

Bekannt gemacht am 31. Oktober 2016
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 31. Oktober 2016

Bekannt gemacht am 10. November 2016
Text:
Der Sanierungsplan wurde zurückgezogen.
Bezeichnungsänderung:
Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
Beschluss vom 10. November 2016

Bekannt gemacht am 30. Dezember 2016
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 30. Dezember 2016

Bekannt gemacht am 3. Jänner 2018
Text:
Neue Adresse des Schuldners:
Markus Jus
Greith 38
8442 Kitzeck im Sausal
Beschluss vom 3. Jänner 2018

Bekannt gemacht am 1. August 2019
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 1. August 2019

Bekannt gemacht am 27. August 2019
Tagsatzung:
Datum: 26.09.2019
um: 12.40 Uhr
Ort: Zimmer 230, II. Stock, Saal L
Besondere Prüfungs- Schlussrechnung- Verteilung- und Zahlungsplantagsatzung
Landesgericht für ZRS Graz, Marburgerkai 49, 8010 Graz
Text:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 2 %, zahlbar in 5 jährlichen Teilquoten zu je 0,4 %.
Die erste Teilquote ist bis längstens 1.9.2020, die weiteren Quoten jeweils zum 1.9.2021, 1.9.2022, 1.9.2023 und 1.9.2024 fällig.
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: Die Insolvenzgläubiger können mit ca 2 % ihrer Forderungen bedient werden.

Beschluss vom 27. August 2019

Bekannt gemacht am 23. September 2019
Text:
Berichtigung:
Verteilungsquote:
Die Insolvenzgläubiger können mit ca 0,14 % ihrer Forderungen bedient werden.
Beschluss vom 23. September 2019

Bekannt gemacht am 26. September 2019
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text:
Genehmigung des Schlussverteilungsentwurfes des IV (§47 IO)
Text:
Die Änderung des Zahlungsplanes lautet wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 4 %, zahlbar in 5 jährlichen Raten zu je 0,8 %, die erste ist fällig 12 Monate ab Annahme des Zahlungsplanes, die weiteren Quoten jeweils 2, 3, 4 und 5 Jahre ab Annahme des Zahlungsplans.
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 4 %, zahlbar in 5 jährlichen Raten zu je 0,8 %, die erste ist fällig 12 Monate ab Annahme des Zahlungsplanes, die weiteren Quoten jeweils 2, 3, 4 und 5 Jahre ab Annahme des Zahlungsplans.
Beschluss vom 26. September 2019

Bekannt gemacht am 27. September 2019
Bestätigung:
Der am 26.09.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 4 %, zahlbar in 5 jährlichen Raten zu je 0,8 %, die erste ist fällig 12 Monate ab Annahme des Zahlungsplanes, die weiteren Quoten jeweils 2, 3, 4 und 5 Jahre ab Annahme des Zahlungsplans.

Beschluss vom 27. September 2019

Bekannt gemacht am 18. Oktober 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 26.09.2024
Beschluss vom 18. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 10. August 2023
Text:
Von der Nachtragsverteilung des Betrages von EUR 2.053,94 wird gem. § 138 Abs 3 IO abgesehen und dieser Betrag dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen.
Beschluss vom 10. August 2023
Ausdruck vom: 26.04.2024 18:06:56 MESZ