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25.02.1951

Bekannt gemacht am 21. Februar 2020
Schuldner:
Koren
Vorname:
Herbert
Dr.Seak-Weg 2/3
8430 Leibnitz
Gebdat: 25.02.1951
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.02.2020
Anmeldungsfrist: 29.04.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 13.05.2020
um: 09.45 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 26/II Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 100 % ihrer Forderungen, zahlbar in 57 Teilquoten zu je 1,7472 % und 1 letzte Teilquote zu 0,4040 %, und zwar innerhalb von 5 Jahren. Das entspricht 57 Teilquoten zu je EUR 300,00 und eines letzten Teilbetrages von EUR 69,37.
Die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig, jede weitere Teilquote jeweils einen Monat danach, jeweils am 05. des Monats. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Der/Die Schuldner/Schuldnerin, dem/der die Eigenverwaltung zusteht, ist berechtigt über die Eingänge auf seinem/ihrem Bezugs-/Gehaltskonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 21. Februar 2020

Bekannt gemacht am 2. März 2020
Text:
Der Schuldner verschlechtert seinen Zahlungsplan wie folgt:

Die Insolvenzgläubiger erhalten 73,3865 % ihrer Forderungen, zahlbar in 42 Teilquoten zu je 1,7472 % , und zwar innerhalb von 3 Jahren ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechts. Die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechts fällig, die weiteren 41 Teilquote jeweils am 05. des Folgemonats, wobei in den Monaten, in denen Sonderzahlungen bezogen werden, zwei Teilquoten fällig sind. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 2. März 2020

Bekannt gemacht am 20. April 2020
Verlegung:
Die für den 13.05.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 13.05.2020
um: 10.45 Uhr
Ort: Verhandlungsaal B / Parterre

Beschluss vom 20. April 2020

Bekannt gemacht am 13. Mai 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 100 % ihrer Forderungen, zahlbar in 42 Teilquoten zu je 2,38 % , und zwar innerhalb von 3 Jahren ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechts. Die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechts fällig, die weiteren 41 Teilquote jeweils am 05. des Folgemonats, wobei in den Monaten, in denen Sonderzahlungen bezogen werden, zwei Teilquoten fällig sind.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 13.05.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 13. Mai 2020

Bekannt gemacht am 5. Juni 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.09.2025
Beschluss vom 5. Juni 2020
Ausdruck vom: 26.04.2024 18:49:02 MESZ