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01.10.1968

Bekannt gemacht am 4. August 2022
Schuldner:
Muhr
Vorname:
Johannes
Sicherheitsgewerbe / Berufsdetektiv
Ausserrain 38a
6167 Neustift im Stubaital
Gebdat: 01.10.1968
Masseverwalter:
FÖDISCH Andrea MMag.
Lieberstraße 3
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0) 512 / 571331
E-Mail: office@kasseroler.at
Masseverwalterstellvertreter:
KASSEROLER Stephan Dr.
Lieberstraße 3
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0) 512/57 13 31 Serie
E-Mail: office@kasseroler.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.08.2022
Anmeldungsfrist: 10.10.2022
Tagsatzung:
Datum: 24.10.2022
um: 09.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 212, Neubau, 2. Stock
Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung



Sollten Sie positiv SARS-CoV-2 (Corona) getestet sein, bitten wir Sie, nicht zur Verhandlung zu kommen und dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie sich nicht krank fühlen.
Beschluss vom 4. August 2022

Bekannt gemacht am 17. August 2022
Beteiligter:
HECHENBERGER Paul Mag.
Schuldnervertreter
Bozner Platz 7
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/56 29 93-0, Fax: 0512/56 29 93-20
E-Mail: office@innsbruck-anwalt.at
Beschluss vom 17. August 2022

Bekannt gemacht am 24. Oktober 2022
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Tagsatzung:
Datum: 19.12.2022
um: 10.20 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 212, Neubau, 2. Stock
beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, A-6020 Innsbruck
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote in der Höhe von 20% binnen 2 Jahren, zahlbar in 4 gleichen halbjährlichen Raten ab Annahme des Sanierunqsplanes.
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HINWEIS:

Sollten Sie positiv auf SARS-CoV-2 (Corona) getestet sein, bitten wir Sie, nicht zur Verhandlung zu kommen und dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen.
Das gilt auch für den Fall, dass Sie sich nicht krank fühlen.
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Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Bitte erkundigen Sie sich vor der Gerichtsverhandlung, welche Schutzvorschriften aktuell zu beachten sind. Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8

Sofern aufgrund der aktuellen Schutzvorschriften eine Schutzmaske (z.B. FFP2-Maske oder Mund-Nasen-Schutz) im Gerichtsgebäude zu tragen ist, dürfen Sie das Gerichtsgebäude nur mit Schutzmaske betreten. Sie werden ersucht, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Die Schutzmaske darf nur abgenommen werden, wenn das Entscheidungsorgan die Abnahme der Schutzmaske während der Verhandlung oder Vernehmung anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 24. Oktober 2022

Bekannt gemacht am 19. Dezember 2022
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 33,5 % ihrer Forderungen, zahlbar in 2 Jahren wie folgt:
10,5 % binnen 5 Wochen ab Annahme des Sanierungsplans nicht aber vor Rechtskraft der Bestätigung bei Auszahlung durch den Insolvenzverwalter u. die restlichen 23 % in 4 gleichen Raten in 6, 12, 18 u. 24 Monaten jeweils ab Annahme des Sanierungsplans;
der bisherige Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder zur Überwachung des Sanierungsplans bestellt.

Sanierungsplanbestätigung:
Der am 19.12.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Gemäß § 152 IO.
Beschluss vom 19. Dezember 2022

Bekannt gemacht am 5. Jänner 2023
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 19.12.2024
Rechtskräftig seit 02.01.2023.
Beschluss vom 5. Jänner 2023
Ausdruck vom: 28.03.2024 10:22:13 MEZ