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494220w

Bekannt gemacht am 4. Juli 2022
Firmenbuchnummer:
FN 494220w
Schuldner:
Hagi KG
Hackinger Straße 61/1-2
1140 Wien
FN 494220w
Masseverwalter:
JAHN Michaela Dr.
Trautsongasse 6/5
1080 Wien
Tel.: 402 1505, Fax: 402 1505 85
E-Mail: kanzlei@ra-jahn.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.07.2022
Anmeldungsfrist: 30.08.2022
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 13.09.2022
um: 12.40 Uhr
Ort: Zi. 1701/17. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 4. Juli 2022

Bekannt gemacht am 14. September 2022
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 13. September 2022

Bekannt gemacht am 18. Oktober 2022
Tagsatzung:
Datum: 29.11.2022
um: 14.10 Uhr
Ort: Zi. 1701/17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 50%-ige Quote, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages.
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 17. Oktober 2022

Bekannt gemacht am 29. November 2022
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 50% Quote, zahlbar wie folgt:

10% Barquote binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, weitere Quoten zu je 10% binnen 6, 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans.
Bestätigungsvoraussetzung ist der Erlag der Barquote sowie sämtlicher Masse- und Verfahrenskosten auf dem Anderkonto des Insolvenzverwalters bis zum 15.12.2022

Beschluss vom 29. November 2022

Bekannt gemacht am 20. Dezember 2022
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 29.11.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 19. Dezember 2022

Bekannt gemacht am 16. Jänner 2023
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 28.11.2024
Beschluss vom 16. Jänner 2023
Ausdruck vom: 18.04.2024 23:57:44 MESZ