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525569x

Bekannt gemacht am 4. Februar 2025
Firmenbuchnummer:
FN 525569x
Schuldner:
RuNi GmbH
Arenaplatz Top 6b
7210 Mattersburg
FN 525569x
mit Betriebsstätten in 6300 Wörgl,Salzburger Straße 32, 7344 Stoob-EKZ, Stoob-Süd 54/Shop 4, 7350 Oberpullendorf, Hauptstraße 23, 7400 Oberwart, Europastraße 1/Top 10, 7000 Eisenstadt, EZE Rusterstraße 82-104 und 133, 2700 Wiener Neustadt, Stadionstraße 10-12, 7071 Rust, Conradplatz 7, 3100 St. Pölten, Daniel-Gran-Straße 13, 8605 Kapfenberg, Wiener Straße 35a, und 7210 Mattersburg, Walbersdorf, Arenaplatz 1, Top 6
vertreten durch: Stangl & Ferstl Rechtsanwaltspartnerschaft in 2700 Wiener Neustadt, Allerheiligengasse 10
Masseverwalter:
SUPPER Christian Dr.
Hauptplatz 1
7350 Oberpullendorf
Tel.: 02612/43543, Fax: 02612/43543-10
E-Mail: op@rss.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.02.2025
Anmeldungsfrist: 24.03.2025
Tagsatzung:
Datum: 07.04.2025
um: 12.50 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
voraussichtl. Ende: 13.00 Uhr
Tagsatzung:
Datum: 28.04.2025
um: 10.10 Uhr
Ort: Verhanldungssaal 5
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur Befriedigung ihrer Forderungen eine 20 %ige Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Nachträgliche besondere Prüfungstagsatzung
voraussichtl. Ende: 10.40 Uhr
Text:
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text:
In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter justizonline.gv.at oder www.justiz.gv.at mit dem Link BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen im Original zu überreichen.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen.
Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar.

Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Die Wirksamkeit der Insolvenzeröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 05.02.2025 ein.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 4. Februar 2025

Bekannt gemacht am 5. Februar 2025
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Teilbetrieb 7400 Oberwart, Europastraße 1/Top 10, 7210 Mattersburg, Walbersdorf, Arenaplatz Top 6b, und 7000 Eisenstadt, Rusterstraße 133,
Beschluss vom 5. Februar 2025

Bekannt gemacht am 7. April 2025
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 7. April 2025

Bekannt gemacht am 28. April 2025
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text:
Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt.
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 20 %ige Quote, zahlbar wie folgt:
a) 8 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zugüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 28.04.2025 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch den Masseverwalter erfolgt.
b) 4 % binnen 8 Monate ab Annahme
c) 4 % binnen 16 Monate ab Annahme und
d) 4 % binnen 24 Monate ab Annahme.

Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgelegt.

Sanierungsplanbestätigung:
Der am 28.04.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 28. April 2025

Bekannt gemacht am 13. Mai 2025
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 27.04.2027
Text:
Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 152 b IO (nach Sanierungsplan) mit Beschluss vom 28.04.2025.
Die Aufhebung ist seit 13.05.2025 rechtskräftig.
Beschluss vom 13. Mai 2025
Ausdruck vom: 25.10.2026 05:17:49 MEZ