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323502p

Bekannt gemacht am 15. Juni 2020
Firmenbuchnummer:
FN 323502p
Schuldner:
Vapiano SE (Zweigndl. Österreich)
Im Zollhafen 2-4
50678 Köln
FN 323502p
Theobaldgasse 19/Stg. I/1. OG, 1060 Wien
Sekundärinsolvenzverfahren gem. § 34 EuInsVO. Die Wirkungen dieses Verfahrens sind auf das Vermögen der Schuldnerin, das sich im Hoheitsgebiet der Republik Österreich befindet, beschränkt.
Masseverwalter:
Dr. Romana WEBER-WILFERT Rechtsanwalt
Mariahilfer Straße 88a
1070 Wien
Tel.: 01 / 890 01 31, Fax: 890 01 31 11
E-Mail: wien@csw-legal.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 16.06.2020
Anmeldungsfrist: 25.08.2020
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 08.09.2020
um: 12.30 Uhr
Ort: Zi.1701
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Text:
Diese Tagsatzungen werden am 8.9.2020 aufgrund der COVID 19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "ZOOM" abgehalten.

Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.

Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("ZOOM") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail-Adresse bis spätestens 1.9.2020 bekanntzugeben.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Sekundärverfahren:
Es handelt sich um ein Sekundärverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 15. Juni 2020

Bekannt gemacht am 17. Juni 2020
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 17. Juni 2020

Bekannt gemacht am 11. Dezember 2020
Tagsatzung:
Datum: 19.01.2021
um: 11.00 Uhr
Ort: Zimmer 1701, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung


Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.

Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.

Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis 15.1.2021 bekanntzugeben.
Beschluss vom 11. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 25. Jänner 2021
Tagsatzung:
Datum: 23.02.2021
um: 11.30 Uhr
Ort: Zi.1701
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.

Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.

Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis 19.2.2021 bekanntzugeben.
Beschluss vom 22. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 16. April 2021
Tagsatzung:
Datum: 18.05.2021
um: 11.50 Uhr
Ort: Zimmer 1701,17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung


Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.

Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.

Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis 12.5.2021 bekanntzugeben.
Beschluss vom 15. April 2021

Bekannt gemacht am 12. Mai 2021
Verlegung:
Die für den 18.05.2021 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 18.05.2021
um: 13.00 Uhr
Ort: Zi.1701

Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 12. Mai 2021

Bekannt gemacht am 14. Juni 2021
Tagsatzung:
Datum: 06.07.2021
um: 11.40 Uhr
Ort: Zi.1701
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.

Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.

Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis 2.7.2021 bekanntzugeben.
Beschluss vom 11. Juni 2021

Bekannt gemacht am 28. Februar 2022
Tagsatzung:
Datum: 29.03.2022
um: 11.00 Uhr
Ort: Zi. 1701/17. Stock
Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.

Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.

Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis 18.4.2022 bekanntzugeben.
Beschluss vom 25. Februar 2022
Ausdruck vom: 19.04.2024 11:12:01 MESZ