BG Innsbruck (811), Aktenzeichen 22 S 153/18a
Schuldenregulierungsverfahren
28.02.1976
Bekannt gemacht am 5. Oktober 2018
- Schuldner:
- Yücedag
- Vorname:
- Ibrahim
Leopoldstr. 42/3/8
6020 Innsbruck
Gebdat: 28.02.1976
- Beteiligter:
- Mag. Johannes AIGNER Rechtsanwalt
Schuldnervertreter
Leopoldstraße 3
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/ 564056, Fax: 0512/ 564055
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.10.2018
Anmeldungsfrist: 14.01.2019
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 28.01.2019
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 3.26, 3. Stock
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 0 % ihrer Forderungen.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 5. Oktober 2018
Bekannt gemacht am 28. Jänner 2019
- Text:
- Die Tagsatzung zur Abstimmung über den angebotenen Zahlungsplan wird auf vorerst unbestimmte Zeit erstreckt.
Beschluss vom 28. Jänner 2019
Bekannt gemacht am 7. Juni 2019
- Tagsatzung:
- Datum: 08.07.2019
um: 12.30 Uhr
Ort: Zimmer 3.26, 3. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 7. Juni 2019
Bekannt gemacht am 8. Juli 2019
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Text:
- Zum Treuhänder wird der Alpenländische Kreditorenverband Europa, Schleifmühlgasse 2/2, 1040 Wien, Tel. 0504 100-0 bestellt.
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 08.07.2019 eingeleitet.
Beschluss vom 8. Juli 2019
Bekannt gemacht am 26. Juli 2019
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 26. Juli 2019
Bekannt gemacht am 1. August 2019
- Text:
- Der Zusammenrechnungsbeschluss vom 8. 7. 2019 ist rechtskräftig.
Beschluss vom 1. August 2019
Bekannt gemacht am 23. Juli 2020
- Text:
- Der Treuhandbericht für das Rechnungsjahr 2019/2020 liegt vor. Der Schuldner/Die Schuldnerin hat bisher insgesamt 0,5009 % aus der Verteilung der Insolvenzmasse und 0,091 % aus dem bisherigen Abschöpfungsverfahrens an die Insolvenzgläubiger beglichen.
Es erfolgt derzeit keine Ausschüttung bzw. nur eine Teilausschüttung an die Insolvenzgläubiger, weil der Treuhänder/die Treuhänderin den angehäuften Betrag zur Sicherung der Verfahrenskosten für die restliche Laufzeit des Abschöpfungsverfahrens beim Treuhänder vorerst belassen wird.
Dem Treuhänder ist die Einkommenssituation des Schuldners/der Schuldnerin bekannt.
Der Treuhandbericht ist von den Parteien jederzeit einsehbar.
Eine Zustellung an die Insolvenzgläubiger ist daher nicht notwendig.
Beschluss vom 23. Juli 2020
Bekannt gemacht am 19. Juli 2021
- Text:
- Der Treuhandbericht für das Rechnungsjahr 2020 liegt vor. Der Schuldner/Die Schuldnerin hat bisher insgesamt 0,43 % an die Insolvenzgläubiger beglichen (allenfalls erfolgt eine Ausschüttung erst zu einem späteren Zeitpunkt). Dem Treuhänder ist die Einkommenssituation des Schuldners/der Schuldnerin bekannt. Der Treuhandbericht ist von den Parteien jederzeit einsehbar. Eine Zustellung an die Insolvenzgläubiger ist daher nicht notwendig.
Beschluss vom 19. Juli 2021
Bekannt gemacht am 14. Juli 2022
- Text:
- Der Treuhandbericht für das Rechnungsjahr 2020 liegt vor. Der Schuldner/Die Schuldnerin hat bisher insgesamt 0,71 % an die Insolvenzgläubiger beglichen (allenfalls erfolgt eine Ausschüttung erst zu einem späteren Zeitpunkt). Dem Treuhänder ist die Einkommenssituation des Schuldners/der Schuldnerin bekannt. Der Treuhandbericht ist von den Parteien jederzeit einsehbar. Eine Zustellung an die Insolvenzgläubiger ist daher nicht notwendig.
Beschluss vom 14. Juli 2022
Bekannt gemacht am 5. August 2024
- Text:
- Der Schlussbericht des Treuhänders liegt vor. Der Schuldner/Die Schuldnerin hat bisher insgesamt 1,6109 % an die Insolvenzgläubiger beglichen.
Es erfolgt die letzte Ausschüttung bzw.keine Ausschüttung an die Insolvenzgläubiger. Das Treuhandkonto wurde geschlossen.
Der Schlussbericht ist von den Parteien jederzeit einsehbar.
Eine Zustellung an die Insolvenzgläubiger ist daher nicht notwendig.
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 5. August 2024
Bekannt gemacht am 28. August 2024
- Text:
- Der Beschluss des Bezirksgerichtes Innsbruck datiert vom 5.8.2024 ist rechtskräftig.
Beschluss vom 28. August 2024
Ausdruck vom: 09.05.2025 10:11:49 MESZ