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28.02.1976

Bekannt gemacht am 5. Oktober 2018
Schuldner:
Yücedag
Vorname:
Ibrahim
Leopoldstr. 42/3/8
6020 Innsbruck
Gebdat: 28.02.1976
Beteiligter:
Mag. Johannes AIGNER Rechtsanwalt
Schuldnervertreter
Leopoldstraße 3
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/ 564056, Fax: 0512/ 564055
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.10.2018
Anmeldungsfrist: 14.01.2019
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 28.01.2019
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 3.26, 3. Stock
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 0 % ihrer Forderungen.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 5. Oktober 2018

Bekannt gemacht am 28. Jänner 2019
Text:
Die Tagsatzung zur Abstimmung über den angebotenen Zahlungsplan wird auf vorerst unbestimmte Zeit erstreckt.
Beschluss vom 28. Jänner 2019

Bekannt gemacht am 7. Juni 2019
Tagsatzung:
Datum: 08.07.2019
um: 12.30 Uhr
Ort: Zimmer 3.26, 3. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 7. Juni 2019

Bekannt gemacht am 8. Juli 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Text:
Zum Treuhänder wird der Alpenländische Kreditorenverband Europa, Schleifmühlgasse 2/2, 1040 Wien, Tel. 0504 100-0 bestellt.
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 08.07.2019 eingeleitet.
Beschluss vom 8. Juli 2019

Bekannt gemacht am 26. Juli 2019
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 26. Juli 2019

Bekannt gemacht am 1. August 2019
Text:
Der Zusammenrechnungsbeschluss vom 8. 7. 2019 ist rechtskräftig.
Beschluss vom 1. August 2019

Bekannt gemacht am 23. Juli 2020
Text:
Der Treuhandbericht für das Rechnungsjahr 2019/2020 liegt vor. Der Schuldner/Die Schuldnerin hat bisher insgesamt 0,5009 % aus der Verteilung der Insolvenzmasse und 0,091 % aus dem bisherigen Abschöpfungsverfahrens an die Insolvenzgläubiger beglichen.

Es erfolgt derzeit keine Ausschüttung bzw. nur eine Teilausschüttung an die Insolvenzgläubiger, weil der Treuhänder/die Treuhänderin den angehäuften Betrag zur Sicherung der Verfahrenskosten für die restliche Laufzeit des Abschöpfungsverfahrens beim Treuhänder vorerst belassen wird.

Dem Treuhänder ist die Einkommenssituation des Schuldners/der Schuldnerin bekannt.


Der Treuhandbericht ist von den Parteien jederzeit einsehbar.
Eine Zustellung an die Insolvenzgläubiger ist daher nicht notwendig.
Beschluss vom 23. Juli 2020

Bekannt gemacht am 19. Juli 2021
Text:
Der Treuhandbericht für das Rechnungsjahr 2020 liegt vor. Der Schuldner/Die Schuldnerin hat bisher insgesamt 0,43 % an die Insolvenzgläubiger beglichen (allenfalls erfolgt eine Ausschüttung erst zu einem späteren Zeitpunkt). Dem Treuhänder ist die Einkommenssituation des Schuldners/der Schuldnerin bekannt. Der Treuhandbericht ist von den Parteien jederzeit einsehbar. Eine Zustellung an die Insolvenzgläubiger ist daher nicht notwendig.
Beschluss vom 19. Juli 2021

Bekannt gemacht am 14. Juli 2022
Text:
Der Treuhandbericht für das Rechnungsjahr 2020 liegt vor. Der Schuldner/Die Schuldnerin hat bisher insgesamt 0,71 % an die Insolvenzgläubiger beglichen (allenfalls erfolgt eine Ausschüttung erst zu einem späteren Zeitpunkt). Dem Treuhänder ist die Einkommenssituation des Schuldners/der Schuldnerin bekannt. Der Treuhandbericht ist von den Parteien jederzeit einsehbar. Eine Zustellung an die Insolvenzgläubiger ist daher nicht notwendig.
Beschluss vom 14. Juli 2022

Bekannt gemacht am 5. August 2024
Text:
Der Schlussbericht des Treuhänders liegt vor. Der Schuldner/Die Schuldnerin hat bisher insgesamt 1,6109 % an die Insolvenzgläubiger beglichen.
Es erfolgt die letzte Ausschüttung bzw.keine Ausschüttung an die Insolvenzgläubiger. Das Treuhandkonto wurde geschlossen.
Der Schlussbericht ist von den Parteien jederzeit einsehbar.
Eine Zustellung an die Insolvenzgläubiger ist daher nicht notwendig.
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 5. August 2024

Bekannt gemacht am 28. August 2024
Text:
Der Beschluss des Bezirksgerichtes Innsbruck datiert vom 5.8.2024 ist rechtskräftig.
Beschluss vom 28. August 2024
Ausdruck vom: 09.05.2025 10:11:49 MESZ