zur Navigation
28.11.1970

Bekannt gemacht am 18. November 2019
Schuldner:
Jubke
Vorname:
Dirk
Kellner
Dr. Robert Graf Straße 25
8010 Graz
Gebdat: 28.11.1970
vertreten durch:
Muhri & Werschitz, Partnerschaft von Rechtsanwälten GmbH
Neutorgasse 47, 8010 Graz
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.11.2019
Anmeldungsfrist: 20.12.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
wichtiger Hinweis für die Bank:
Der Schuldner ist bis auf Widerruf berechtigt nur über sein Konto frei zu verfügen.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 17.01.2020
um: 08.30 Uhr
Ort: Zimmer 219/II. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 18. November 2019

Bekannt gemacht am 20. Jänner 2020
Masseverwalter:
Mag. Bernhard KÄMMERER Rechtsanwalt
Bischofplatz 3
8010 Graz
Tel.: 0316/34 18 33, Fax: 0316/34 18 33-18
E-Mail: office@hklaw.at
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 20. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 15. Mai 2020
Tagsatzung:
Datum: 24.07.2020
um: 08.50 Uhr
Ort: Zimmer 219/II. Stock
allgemeine Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 15. Mai 2020

Bekannt gemacht am 24. Juli 2020
Tagsatzung:
Datum: 16.10.2020
um: 08.30 Uhr
Ort: Zimmer 219/II.Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Quote von 5 % in 10 gleich halbjährlichen Raten zu je 0,5 %
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 24. Juli 2020

Bekannt gemacht am 20. Oktober 2020
Tagsatzung:
Datum: 10.12.2020
um: 08.30 Uhr
Ort: Zimmer 219/II.Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Quote von 5 %;10 halbjährliche Raten zu je 0,5 %
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 20. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 10. Dezember 2020
Bestätigung:
Der am 10.12.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Die Quote beträgt 5 %, zahlbar in 10 Teilquoten zu je 0,5 %; die erste Teilquote ist am 30.06.2021 fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach (31.12.2021, ....).
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Ein Erlös aus der Masse wird aliquot als Superquote an die Gläubiger ausgeschüttet.
Beschluss vom 10. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 29. Dezember 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 31.12.2025
Beschluss vom 28. Dezember 2020
Ausdruck vom: 01.05.2024 23:47:25 MESZ