LG Krems an der Donau (129), Aktenzeichen 9 S 44/25f
Konkursverfahren
108576x
Bekannt gemacht am 2. Oktober 2025
- Firmenbuchnummer:
- FN 108576x
- Schuldner:
- AKG Plastics GmbH
Schwedengasse 2
3500 Krems an der Donau
FN 108576x
Sitz des Unternehmens laut FB: 1220 Wien, Hosnedlgasse 18
Betriebsstätte: 8410 Wildon, Oberer Markt 111
- Sanierungsverwalter:
- REISCH Ulla Mag.Dr.
Landstraßer Hauptstraße 1A/Ebene 05
1030 Wien
Tel.: 212 55 00, Fax: 212 55 00-5
E-Mail: office.wien@ulsr.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 03.10.2025
Anmeldungsfrist: 10.11.2025
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 22.10.2025
um: 12.15 Uhr
Ort: Saal A, 2. Stock
1. Gläubigerversammlung
- Tagsatzung:
- Datum: 24.11.2025
um: 10.00 Uhr
Ort: Saal A, 2. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 17.12.2025
um: 09.00 Uhr
Ort: Saal A, 2. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig ob es sich um offene Buchforderung oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von 30%, zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages.
Rechnungslegungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO).
- Text:
- Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO).
Beschluss vom 2. Oktober 2025
Bekannt gemacht am 22. Oktober 2025
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 22. Oktober 2025
Bekannt gemacht am 24. Oktober 2025
- Verlegung:
- Die für den 17.12.2025, 09.00 Uhr, Saal A, 2. Stock anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 17.12.2025
um: 09.00 Uhr
Ort: Saal A, 2.Stock
Die Tagsatzung wird dahingehend verlegt, dass deren Dauer nur von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr vorgesehen ist.
Beschluss vom 24. Oktober 2025
Bekannt gemacht am 3. November 2025
- Sanierungsverwalter:
- REISCH Ulla Mag.Dr.
Landstraßer Hauptstraße 1A/Ebene 05
1030 Wien
Tel.: 212 55 00, Fax: 212 55 00-5
E-Mail: office@reisch.law
Die Emailadresse der Insolvenzverwalterin lautet ab 1. November 2025 wie folgt:
office@reisch.law
Beschluss vom 3. November 2025
Bekannt gemacht am 24. November 2025
- Masseverwalter:
- REISCH Ulla Mag.Dr.
Landstraßer Hauptstraße 1A/Ebene 05
1030 Wien
Tel.: 212 55 00, Fax: 212 55 00-5
E-Mail: office@reisch.law
- Eigenverwaltung:
- Dem Schuldner wird die Eigenverwaltung entzogen.
- Text:
- Das obige Verfahren wird in ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung umbenannt.
Der Sanierungsplanantrag wurde dahingehend abgeändert, dass er nur hinsichtlich der angebotenen Sanierungsplanquote von 30% auf 20% abgeändert wird.
Der neue Sanierungsplanvorschlag lautet somit wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig ob es sich um offenen Buchforderungen oder Wechselforderungen handel, eine Quote von 20%, zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Die Sanierungsplantagsatzung findet wie ausgeschrieben statt.
Beschluss vom 24. November 2025
Bekannt gemacht am 17. Dezember 2025
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten eine Sanierungsplanquote von 20% zahlbar wie folgt:
eine Barquote von 5%, welche samt dem Erfordernis für die Bezahlung der offenen Masseforderungen bis 28.02.2026 bei der IV zu erlegen ist, zahlbar binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung;
5% binnen 12 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes;
5% binnen 18 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes;
5% binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes.
Als Nachfrist werden 14 Tage vereinbart.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 17. Dezember 2025
Bekannt gemacht am 2. März 2026
- Sanierungsplanbestätigung:
- Dem am 17.12.2025 angenommenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt.
- Bezeichnungsänderung:
- Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
Beschluss vom 2. März 2026
Bekannt gemacht am 19. März 2026
- Beiordnung:
- Gläubigerausschuss - Mitglieder: Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7
Alpenländischer Kreditorenverband, 1041 Wien, Schleifmühlgasse 2/2
Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer Niederösterreich, 3100 St. Pölten, AK-Platz 1
Österreichische Verband der Vereine Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4
Beschluss vom 19. März 2026
Bekannt gemacht am 21. Mai 2026
- Unternehmen:
- Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 21. Mai 2026
Ausdruck vom: 16.10.2026 03:15:09 MESZ
